ALLRAD-NEWS

Redaktion - 3. Juli 2020 - 4x4 Allrad NEWS

KFZ-Zulassung in Zeiten von Corona

Seit Corona die Welt in Atem hält, musste die Bevölkerung sich in großen Bereichen des Lebens umstellen. Fast alle Geschäfte wurden geschlossen, einige Branchen durften bis heute noch nicht wieder öffnen. Viele Behörden nehmen zwar Termine wieder wahr, allerdings teilweise immer noch stark eingeschränkt.

So auch die KFZ-Zulassungsstellen. Trotzdem ist es möglich, Fahrzeuge neu zuzulassen, abzumelden, umzumelden oder wieder zuzulassen.

KFZ online oder vor Ort zulassen und Wunschkennzeichen online reservieren

Nachdem die ersten Lockerungen der Corona-Maßnahmen erfolgt waren, ist es nun auch wieder möglich, ein Fahrzeug anzumelden. Allerdings ist auch bei vielen Zulassungsstellen der Betrieb nach wie vor stark eingeschränkt. Reduzierte Öffnungszeiten und längere Bearbeitungszeiten von einigen Tagen sind hier immer noch möglich.
Da es keine bundesweite oder landeseinheitliche Regelung für die Zulassungsstellen gibt, kann jede Zulassungsstelle selber entscheiden, ob und wie lange sie öffnet. Daher ist es empfehlenswert, vorab telefonisch die Öffnungszeiten der zuständigen Zulassungsstelle abzuklären.

Für die Anmeldung des Fahrzeugs benötigt man eine siebenstellige eVB-Nummer. Diese erhält man von der KFZ-Versicherung.
Diese siebenstellige eVB-Nummern sind nur eine gewisse Zeit gültig. In diesem Zeitraum muss die Anmeldung des Fahrzeugs erfolgen. Sollte die eVB-Nummer ablaufen, weil man das Fahrzeug über eine längere Zeit wegen der Corona-Maßnahmen nicht anmelden kann, ist das nicht weiter tragisch. In diesem Fall meldet man sich bei der Versicherungsgesellschaft, die eine neue, gültige Nummer zuweist.

Eine weitere Möglichkeit ist das sogenannte i-Kfz. Die internetbasierte KFZ-Zulassung ermöglicht es, die Erstzulassung von neuen Fahrzeugen ebenso wie die Ummeldung auf einen neuen Halter online durchzuführen.
Um i-Kfz zu nutzen, braucht es allerdings einiger Voraussetzungen.

- die Erstanmeldung des Fahrzeugs darf nicht älter als der 1. Januar 2015 sein
- das Fahrzeug muss im Besitz eines Kennzeichens mit Stempelplaketten und Sicherheitscodes sein
- Besitz einer Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode
- bei Halterwechsel Zulassungsbescheinigung Teil II
- Personalausweis, bei dem eID-Onlinefunktion aktiviert wurde
- Ausweis-Lesegerät oder die AusweisApp2 auf dem Smartphone

Wem i-Kfz zu umständlich ist oder wer noch nicht über einen neuen Personalausweis verfügt, kann das Fahrzeug alternativ auch über einen Online-Dienst zulassen.
Diese übernehmen die Zulassung des Fahrzeuges und man kann sich auch das Wunschkennzeichen reservieren. Das hat den Vorteil, dass man sich den stressigen Behördengang sparen kann. In der Regel wird das Fahrzeug innerhalb weniger Tage zugelassen und die Dokumente verschickt. In den angespannten Zeiten heute kann es allerdings auch hier zu einer kleinen Verzögerung kommen.

Der Dienst ist natürlich nicht kostenlos, aber in den Zeiten von Corona die sicherste und schnellste Möglichkeit, ein Fahrzeug zuzulassen.

Mit wenigen Klicks zum Wunschkennzeichen

Das Fahrzeug ist zugelassen, man möchte jedoch noch ein persönliches Wunschkennzeichen. Dazu benötigt man die Zulassungsstelle ebenfalls nicht. Ein Wunschkennzeichen kann man ebenfalls ganz leicht online beantragen.

Dafür benötigt man nur einen Anbieter für diese Art von Kennzeichen. Auf der Webseite kann man das Wunschkennzeichen kinderleicht konfigurieren.
Das Ortskürzel - zum Beispiel HH - wird eingegeben. Der Konfigurator leitet den Besucher dann automatisch zu der passenden Zulassungsstelle. Nun noch die gewünschte Buchstaben-Zahlenkombination eingeben und warten, ob diese Kombination noch frei ist.

Ist die gewünschte Kombination noch nicht vergeben, kann das Kennzeichen entweder für 90 Tage reserviert oder gleich online bestellt werden. Das fertige Wunschkennzeichen wird dann direkt ins Haus geliefert.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Redaktion am 03.07.2020 veröffentlicht.