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Wenn Ablenkung im Auto grob fahrlässig ist
mid Groß-Gerau - Das Bedienen des Touchscreens während der Fahrt kann bei einem Unfall als grob fahrlässig gewertet werden. Und das wird teuer. ADAC / Connect / Lennart Holtkemper
RATGEBER
Ralf Loweg - 15. Februar 2021, 13:40 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Wenn Ablenkung im Auto grob fahrlässig ist

Immer wieder kommt es durch Ablenkung am Steuer zu schweren Verkehrsunfällen. Meist ist das Smartphone das Korpus Delikti. Entsprechend sind Strafen angehoben worden. Doch es gibt auch noch andere Geräte, die für eine gefährliche Ablenkung verantwortlich sein können.


Immer wieder kommt es durch Ablenkung am Steuer zu schweren Verkehrsunfällen. Meist ist das Smartphone das Korpus Delikti. Entsprechend sind Strafen angehoben worden. Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 bis 200 Euro, bis zu zwei Punkten in Flensburg sowie bis zu einem Monat Fahrverbot rechnen.

Doch es gibt auch noch andere Geräte, die für eine gefährliche Ablenkung verantwortlich sein können. So bestätigte des Oberlandesgerichts Karlsruhe (1 Rb 36 Ss 832/19) das Höchststrafmaß jetzt auch beim Bedienen eines Touchscreens.

Folgendes hatte sich zugetragen: Ein Autofahrer kam mit seinem Fahrzeug von der Straße ab, als er auf dem Touchscreen die Intervallfrequenz des Scheibenwischers in einem Untermenü verändern wollte. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Nach der ist während der Fahrt nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät zulässig.

Neben den Strafen aus dem Bußgeldkatalog kann auch Ärger mit der Kfz-Kaskoversicherung drohen. Denn das Bedienen des Handys oder Touchscreens während der Fahrt kann dort als grob fahrlässig gewertet werden.

"Je nach Schwere und Verschulden ist der Versicherer dann berechtigt, den Schaden anteilig zu kürzen oder in besonders schwerwiegenden Fällen abzulehnen", sagt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Allerdings gibt es mittlerweile Angebote am Markt, bei denen grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. "Das ist eine sinnvolle Leistungserweiterung, die nach einem Schaden nicht nur Zeit, sondern auch Ärger spart", so Bösl.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Ralf Loweg am 15.02.2021, 13:40 Uhr veröffentlicht.