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Lars Wallerang - 11. November 2020, 14:52 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Wenn der Gehweg zum Parkplatz wird

Der Gehweg ist Fußgängern vorbehalten. Doch mancher Autofahrer nutzt ihn oft als Parkplatz. Dies ist grundsätzlich verboten - mit wenigen Ausnahmen.


Der Gehweg ist Fußgängern vorbehalten. Doch mancher Autofahrer nutzt ihn oft als Parkplatz. Dies ist grundsätzlich verboten - mit wenigen Ausnahmen. Wer gegen das Parkverbot auf Gehwegen verstößt, muss deshalb mit zum Teil empfindlichen Geldbußen rechnen.

Allerdings ist die genaue Regelung in der Straßenverkehrsordnung recht kompliziert ausgedrückt. Dort heißt es: "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren."

Zudem bestimmt Paragraph 25 StVO, dass Personen, die zu Fuß unterwegs sind, den Gehweg zu nutzen haben. Aus diesen Vorgaben leiten Juristen ab, dass das Parken auf einem Gehweg nicht erlaubt ist und auch der Bordstein zum Schutzbereich für Fußgänger zählt.

Somit macht sich grundsätzlich strafbar, wer sein Auto auch nur mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig abstellt. Eine solche Art zu Parken ist hingegen vorgeschrieben, wenn das entsprechende Verkehrszeichen (Nr. 315) darauf hinweist.

Dieses Schild zeigt ein großes weißes P auf blauem Grund sowie eine bildliche Darstellung, wie man sein Auto auf dem Gehweg zu parken hat: wie etwa mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig. Das Gebot gilt jedoch nicht für Fahrzeuge, die mehr als 2,8 Tonnen wiegen. Zu beachten ist dabei ferner, dass Paragraph 12 StVO verbietet, "über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen" zu parken.

Wer die Parkanweisungen des oben genannten Verkehrszeichens ignoriert, dem droht ein Bußgeld von wenigstens zehn Euro. Die Strafe kann sich erhöhen, wenn das Auto so geparkt wurde, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden.

Gibt das sogenannte Piktogramm vor, dass sich beim Parken alle vier Räder auf dem Gehweg zu befinden haben, so hält man sich besser auch daran. Andernfalls kann ebenfalls ein Bußgeld verhängt werden.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Lars Wallerang am 11.11.2020, 14:52 Uhr veröffentlicht.