
Holger Holzer/SP-X - 1. April 2025, 11:15 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Recht: Verengte Fahrbahn - Kein Vorrecht für rechts
In vielen Fällen gilt im Verkehr das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Zum Beispiel an beidseitigen Fahrbahnverengungen.
Bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung hat keiner der Fahrstreifen Vorrang. Wie der Bundesgerichtshof nun in einem Urteil betont hat, gilt an solch einer Stelle das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Auch bei zwei gleichauf in die Engstelle fahrenden Fahrzeugen ergebe sich kein regelhafter Vortritt des rechts fahrenden Fahrzeugs, fasst „RA Online“ das Urteil zusammen. In dem verhandelten Fall hatte eine Pkw-Fahrerin geklagt, die auf der rechten Spur auf eine Engstelle zugefahren und mit einem Lkw auf der linken Spur kollidiert war. Die von den Vorinstanzen hälftig verteilte Schuld wollte sie nicht akzeptieren. (Az.: VI ZR 47/2)
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Holger Holzer/SP-X am 01.04.2025, 11:15 Uhr veröffentlicht.