
Mario Hommen/SP-X - 4. Februar 2025, 15:55 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Tipp: Kostenloses Parken an Wochenenden - Samstag ist kein Feiertag
Das Bauchgefühl sagt vielen, dass der Samstag nicht zu den Werktagen gehört. Der Gesetzgeber sieht das allerdings anders, was unter anderem bei der Wahl von Parkplätzen entscheidend sein kann.
Viele Arbeitnehmer in Deutschland, vor allem wenn sie von Montag bis Freitag arbeiten, betrachten die beiden Wochenendtage nicht als Werktage. Per Gesetz ist der Samstag in Deutschland allerdings offiziell als Werktag definiert, was sich auch auf die Nutzung öffentlicher Parkplätze auswirkt. Wer Feinheiten der Parkregeln nicht korrekt deutet, könnte von einem berechtigten Knöllchen überrascht werden.
Weist nämlich eine Beschilderung darauf hin, dass „werktags“ Parkgebühren zu entrichten sind, ist damit grundsätzlich auch der Samstag gemeint. Nur Sonn- und Feiertage gelten nicht als Werktage. Vielerorts ist das Parken an Sonn- und Feiertagen kostenlos. Wer also auf einem Parkplatz parken möchte, für dessen Nutzung nur „werktags“ Parkgebühren gefordert werden, muss damit rechnen, dass diese auch an einem Samstag zu entrichten sind.
Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, die in der Regel durch Schilder gekennzeichnet sind. Ist beispielsweise der Samstag als Werktag ausgenommen, wird dies durch den Zusatz "werktags außer samstags" kenntlich gemacht, wie das Infocenter der R+V Versicherung mitteilt.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Mario Hommen/SP-X am 04.02.2025, 15:55 Uhr veröffentlicht.