mid Groß-Gerau - Nur Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h sind rechtlich Fahrräder. Dekra
RATGEBER
Jutta Bernhard - 29. August 2024, 15:43 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Der kleine Unterschied: Pedelecs und S-Pedelecs
Wer mit einem normalen Pedelec nicht schnell genug vorankommt, kann auch zu einem S Pedelec greifen: Sein Elektromotor arbeitet beim Treten nicht nur bis 25 km/h mit, sondern bis 45 km/h. Aber Achtung! Die superschnellen E-Bikes gelten rechtlich nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder.
Wer mit einem normalen Pedelec nicht schnell genug vorankommt, kann auch zu einem S Pedelec greifen: Sein Elektromotor arbeitet beim Treten nicht nur bis 25 km/h mit, sondern bis 45 km/h. Aber Achtung! Die superschnellen E-Bikes gelten rechtlich nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder.
Das hat handfeste Konsequenzen in puncto Versicherung, Kennzeichen, Führerschein und Helmpflicht, erklären die Sachverständigen von Dekra. Unter den rund 11 Millionen Elektro-Fahrrädern, die zu Jahresanfang über die deutschen Straßen rollten, nehmen die schnellen S-Pedelecs die Rolle einer kleinen exklusiven Minderheit ein.
Der Löwenanteil, schätzungsweise knapp 99 Prozent aller E Bikes, entfällt auf die klassische Variante. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 2,1 Millionen neue E-Bikes verkauft, lediglich 11.000 davon waren S-Pedelecs.
Ein S-Pedelec zeichnet sich neben der Tretunterstützung bis 45 km/h durch ein sattes Leistungsplus aus. Als Nenndauerleistung sind maximal 4.000 Watt erlaubt, für die normalen E-Bikes gilt dagegen ein Limit von 250 Watt. Dieser Leistungsschub hat die Einstufung der Speed-Bikes als Kleinkrafträder zur Folge. Sie unterliegen der Versicherungspflicht, brauchen ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis. Wer ein S-Pedelec fahren will, benötigt zudem die Fahrerlaubnis der Klasse AM und muss mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Zulassung ist nicht erforderlich, auch Kfz-Steuer fällt nicht an.
Der Status als Kleinkraftrad hat auch Konsequenzen im Straßenverkehr. S-Pedelecs dürfen nicht auf Radwegen fahren, sondern müssen die Fahrbahn benutzen. Auch für Radfahrer freigegebene Fußgängerzonen und Plätze sind für sie tabu. Wie beim Mofa oder Motorrad ist ein geeigneter Helm vorgeschrieben. Das kann in aller Regel kein herkömmlicher Fahrradschutzhelm sein, sondern sollte den Prüfkriterien genügen, die den potenziell höheren Anprallgeschwindigkeiten Rechnung tragen. Wichtig: Wer ein S-Pedelec fährt, muss die Alkoholgrenzwerte einhalten, die für Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen gelten.
Der große Verkaufsschlager der letzten Jahre sind nach wie vor die klassischen Pedelecs. Der Elektromotor unterstützt beim Treten bis 25 km/h, die Leistung ist auf 250 Watt limitiert. Viele Topmodelle haben bereits ein Drehmoment von bis zu 85 Newtonmetern und sorgen für eine ansehnliche Dynamik. Viele haben zudem eine Anfahr- und Schiebehilfe an Bord, die vor allem das Schieben an Steigungen erleichtert.
Wie beim klassischen Fahrrad ist fürs Fahren eines klassischen Pedelecs kein Mindestalter vorgeschrieben. Zudem sind weder eine Fahrerlaubnis noch eine Prüfbescheinigung erforderlich. Auch in puncto Helm gibt es keine Pflicht, sinnvoll und wichtig ist er dennoch. Vor allem ältere Pedaleure sollten nur mit Helm auf Tour gehen. Bei einem Unfall ist altersbedingt mit schwereren Verletzungen zu rechnen als bei der jüngeren Generation.
Die Gleichstellung mit dem klassischen Fahrrad bedeutet auch, dass Pedelec-Fahrende vorhandene Radwege benutzen müssen. Fußgängerzonen und Plätze, die mit dem Zusatzeichen gekennzeichnet sind, dürfen befahren werden, allerdings nur im Schritttempo (4 bis 7 km/h). Auch die Nutzer von Pedelecs müssen beim Fahren unter Alkoholeinfluss mit Sanktionen rechnen und können im Extremfall sogar den Autoführerschein verlieren.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Jutta Bernhard am 29.08.2024, 15:43 Uhr veröffentlicht.