mid Groß-Gerau - Viele Gemeinden lassen bei Dauercampern den Campingplatz als Zweitwohnsitz fungieren. Ralph Häusler / pixabay.com
RATGEBER
Solveig Grewe - 14. November 2023, 11:56 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
ARAG: Campst du noch oder wohnst du schon?
Immer mehr Deutsche leben dauerhaft auf einem Campingplatz. Der Rechtsschutzversicherer ARAG hat das Thema Dauercamping einmal unter die Lupe genommen.
Immer mehr Deutsche leben dauerhaft auf einem Campingplatz. Der Rechtsschutzversicherer ARAG hat das Thema Dauercamping einmal unter die Lupe genommen.
Weil es in Deutschland verboten ist, sich ĂŒber einen unbestimmten Zeitraum irgendwo in die Natur zu stellen, mieten sich Dauercamper besser auf einem Campingplatz einen Standplatz und die zugehörigen Dienstleistungen fĂŒr einen lĂ€ngeren Zeitraum an. Viele Gemeinden akzeptieren einen Pro-forma-Wohnsitz als erste Adresse und lassen den Campingplatz als Zweitwohnsitz fungieren. Zahlreiche Dauercamper haben sogar ihren Erstwohnsitz auf einem Campingplatz angemeldet, dafĂŒr ist allerdings die Erlaubnis des Platzbetreibers erforderlich.
Allerdings kollidieren die Vorschriften des deutschen Melderechts mitunter mit den baurechtlichen Vorgaben. Wird zum Beispiel ein Brandschutzstreifen von fĂŒnf Metern Breite nicht eingehalten, verstoĂen die kleinen Parzellen gegen geltende Brandschutzbestimmungen. Mit ein paar Anbauten und Vorzelten ist eine ungehinderte Feuerwehrzufahrt schnell graue Theorie. Die ARAG Experten empfehlen daher dringend, auf Dauercamping-Arealen die Brandschutzbedingungen zu beachten.
WĂ€hrend der gesamten Dauer der Mietzeit mĂŒssen sich Dauercamper zudem um ihren Stellplatz und die unter UmstĂ€nden darauf befindlichen Pflanzen, BĂ€ume und Hecken kĂŒmmern. Auch das SchneerĂ€umen auf und vor der Parzelle kann zu ihren Aufgaben gehören; hier ist ein Blick in die Platzordnung ratsam.
Eine Hausratversicherung greift in der Regel nicht bei SchĂ€den am Hab und Gut im Campingfahrzeug, denn ein Wohnmobil ist kein festes GebĂ€ude und damit ist die Hausratversicherung raus. Doch es gibt eine spezielle Inhaltsversicherung. Sie kann sowohl fĂŒr gemietete als auch eigene Campingfahrzeuge abgeschlossen werden. Zu den versicherten Gefahren gehören beispielsweise Einbruch, Diebstahl, Brand, Unwetter oder auch ein Unfall. Alles, was nicht fest eingebaut ist, wie etwa Kleidung, Computer, Solaranlage oder Surfboard, ist im Schadensfall versichert.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch bei Wohnmobilen, die nur ab und zu bewegt werden, gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt die SchĂ€den ab, die man selbst bei einem Unfall bei anderen verursacht. Wer auch SchĂ€den am eigenen Fahrzeug absichern möchte, benötigt eine Kaskoversicherung. Ob Teil- oder Vollkasko hĂ€ngt davon ab, welchen Umfang an SchĂ€den man versichern möchte. Die Teilkasko kommt fĂŒr SchĂ€den am eigenen Fahrzeug auf, beispielsweise durch Diebstahl, Unwetter, aber auch durch Brand, Glasbruch oder Wild. Allerdings mĂŒssen die Fahrzeughalter laut ARAG mit einer hohen Selbstbeteiligung rechnen.
Die Vollkasko zahlt im Prinzip bei denselben SchĂ€den, leistet zusĂ€tzlich aber auch bei Vandalismus. DarĂŒber hinaus ĂŒbernimmt eine Vollkasko die SchĂ€den am Wohnmobil, die der Fahrer bei einem Unfall verursacht hat. Hier empfiehlt sich ein Tarif, der auch grobe FahrlĂ€ssigkeit voll absichert, damit auch unbedachte SchĂ€den, wie etwa bei einer zu geringen Durchfahrtshöhe in einem Tunnel, abgesichert sind.
Sobald Wohnwagen oder Wohnmobil dauerhaft abgestellt und nicht mehr bewegt werden, können sie abgemeldet werden. Damit entfallen sowohl TĂV-Pflicht als auch Kfz-Steuer. Allerdings akzeptieren manche CampingplĂ€tze nur angemeldete Fahrzeuge. Bleiben die vier CampingwĂ€nde angemeldet, mĂŒssen sie regelmĂ€Ăig zum TĂV und sollten so auf der Parzelle geparkt werden, dass sie angekuppelt und bewegt werden können.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Solveig Grewe am 14.11.2023, 11:56 Uhr veröffentlicht.