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Andreas Reiners - 29. Juli 2020, 11:13 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

So verhält man sich nach einem Unfall richtig

Wenn man einen Unfall gebaut hat, ist das schlimm genug. Und dann ist da auch noch die rechtliche Seite. Deshalb sollten Autofahrer genau wissen, wie man sich nach einem Unfall richtig verhält. Die Experten der Versicherung HUK-Coburg geben Tipps.


Wenn man einen Unfall gebaut hat, ist das schlimm genug. Und dann ist da auch noch die rechtliche Seite. Deshalb sollten Autofahrer genau wissen, wie man sich nach einem Unfall richtig verhält. Die Experten der Versicherung HUK-Coburg geben Tipps.

Tritt der Worst Case ein, werden also Menschen verletzt, sollte die Polizei und wenn nötig auch der Krankenwagen informiert werden. Noch bevor die Polizei eintrifft, gilt es, Erste Hilfe zu leisten und die Unfallstelle zu sichern. Letzteres beginnt mit dem Einschalten der eigenen Warnblinkanlage und dem Anziehen der Warnweste noch im Auto.

Danach wird das Warndreieck aufgestellt: Innerorts sollte es 50 Meter und auf Landstraßen mindestens 150 Meter entfernt zur Unfallstelle stehen. Auf Autobahnen beträgt die Distanz zwischen Warndreieck und Unfallort mindestens 200 Meter. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder hinter einer Kuppe, wird das Warndreieck davor aufgestellt.

Das Aufstellen auf Landstraßen und Autobahnen ist ein nicht ganz ungefährliches Unterfangen. Zum eigenen Schutz läuft man ganz weit rechts, am äußersten Fahrbahnrand - noch besser: das Laufen hinter der Leitplanke. Wer das Warndreieck aufgeklappt vor sich her trägt, verbessert zusätzlich seine Sichtbarkeit.

Die Polizei hält alle Unfall-Fakten in einem Protokoll fest. Bleiben die Kontrahenten unter sich, füllt man, am besten einen europäischen Unfallbericht aus. Der sollte griffbereit im Handschuhfach liegen. Wer alle Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang beantwortet sowie ein Foto vom Unfallgeschehen macht, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Gibt es Zeugen, werden natürlich deren Personalien notiert.

Stehen die Fakten fest, muss der Unfallverursacher seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen.

Was ist, wenn man einen Unfall mit einem ausländischen Pkw hatte? Verschuldet ein Ausländer einen Unfall, kann sich der deutsche Geschädigte mit seinen Ansprüchen an das "Deutsche Grüne Karte Büro" wenden (Telefon (030) 2020 5757; Telefax (030) 2020 6757; dbgk@gruene-karte.de). In der Regel überträgt das "Deutsche Grüne Karte Büro" die Schadenregulierung an einen inländischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Der Schaden des deutschen Unfallopfers wird also reguliert, als hätte ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Andreas Reiners am 29.07.2020, 11:13 Uhr veröffentlicht.