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Fotografische Meldung von Falschparkern rechtmäßig
mid Groß-Gerau - Gerichtlich abgesegnet: die Weiterleitung von Fotos falsch parkender Fahrzeuge an die Polizei. PublicDomainArchive / pixabay.com
RATGEBER
Lars Wallerang - 2. Januar 2023, 12:46 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Fotografische Meldung von Falschparkern rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Urteilsbegründung seiner bundesweiten Grundsatzentscheidung veröffentlicht, wonach die fotografische Dokumentation von Behinderungen durch Falschparker und deren Meldung bei der Polizei im berechtigten Interesse der betroffenen Personen sei.


Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Urteilsbegründung seiner bundesweiten Grundsatzentscheidung veröffentlicht, wonach die fotografische Dokumentation von Behinderungen durch Falschparker und deren Meldung bei der Polizei im berechtigten Interesse der betroffenen Personen sei und damit nicht gegen den Datenschutz verstoße.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützte das Musterverfahren eines Münchner Bürgers, der Verstöße fotografisch dokumentiert hat und Anfang des Jahres wegen eines angeblichen Verstoßes gegen den Datenschutz verwarnt und zur Zahlung einer Gebühr in Höhe von 100 Euro aufgefordert worden war.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Lars Wallerang am 02.01.2023, 12:46 Uhr veröffentlicht.