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Keine Alkoholfahrten in der Adventszeit
mid Groß-Gerau - Wer auf Weihnachtsmärkten nicht auf Alkohol verzichten will, sollte sein Fahrzeug lieber stehen lassen. Gerhard / pixabay.com
RATGEBER
Solveig Grewe - 8. Dezember 2022, 13:00 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Keine Alkoholfahrten in der Adventszeit

Die Adventszeit lockt mit Weihnachtsfeiern und Besuchen auf dem Weihnachtsmarkt. Besonders beliebt sind dabei Heißgetränke wie Glühwein oder Punsch. Bei all der besinnlichen Stimmung wird oftmals ein alkoholisches Getränk über den Durst getrunken. 'Für Autofahrer ist hier Vorsicht geboten', warnt Andrea Häußler, Verkehrspsychologin und Mitglied der Geschäftsleitung der TÜV SÜD Life Service GmbH.


Die Adventszeit lockt mit Weihnachtsfeiern und Besuchen auf dem Weihnachtsmarkt. Besonders beliebt sind dabei Heißgetränke wie Glühwein oder Punsch. Bei all der besinnlichen Stimmung wird oftmals ein alkoholisches Getränk über den Durst getrunken. "Für Autofahrer ist hier Vorsicht geboten", warnt Andrea Häußler, Verkehrspsychologin und Mitglied der Geschäftsleitung der TÜV Süd Life Service GmbH. Sie sollten die Heimfahrt schon im Voraus planen und im Zweifel das Auto lieber stehen lassen.

Wer sich alkoholisiert hinters Steuer setzt, gefährdet damit nicht nur sich und andere, sondern riskiert auch ein Bußgeld, Fahrverbot, Punkte oder die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Besonders in der Vorweihnachtszeit kontrolliert die Polizei verstärkt auf Alkoholsünder.

Die meisten Fahrer kennen die 0,5-Promillegrenze. "Doch kommt es zu einem Unfall oder einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, beispielsweise durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ist der Führerschein bereits ab einem Promillewert von 0,3 in Gefahr. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis drohen drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe", warnt Andrea Häußler.

Für junge Fahrzeuglenker unter 21 Jahren und Fahrer in der Probezeit gibt es die 0,0-Promilleregelung. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt ein Fahrer als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat, wenn er sich trotzdem hinters Steuer setzt. Hier kann schon beim ersten Vergehen der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet werden, um ihn wiederzuerlangen.

Wer auf der Weihnachtsfeier bis spät in die Nacht weitertrinkt, ist auch am nächsten Morgen womöglich noch nicht fahrtüchtig. Der menschliche Körper baut in der Regel nur 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol pro Stunde ab. Durch Schlafen, Kaffee, Energy-Drinks oder andere Tricks lässt sich dieser Prozess auch nicht beschleunigen.
Nach dem Besuch auf dem Weihnachtsmarkt auf den E-Roller umzusteigen, ist übrigens keine gute Idee, denn die Promillegrenzen gelten nicht nur für Auto- und Motorrad-, sondern auch für E Rollerfahrer. Auch Fahrradfahrer bringen ihren Autoführerschein in Gefahr, wenn sie alkoholisiert fahren.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Solveig Grewe am 08.12.2022, 13:00 Uhr veröffentlicht.