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Schäden am Auto durch Dritte - Wer haftet und wie?
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RATGEBER
Redaktion - 24. September 2022 - 4x4 Allrad RATGEBER

Schäden am Auto durch Dritte - Wer haftet und wie?

Ein Freund benötigt kurzfristig ein Auto, also leihen Sie ihm kurzerhand aus Gefälligkeit Ihr eigenes. Was ist aber, wenn ein Unfall geschieht? Und was ist, wenn sich im Sitz plötzlich ein Brandloch befindet oder Ihr Bekannter den Autoschlüssel verloren hat? Schäden am Auto durch Dritte sind vielfältig. Hier erhalten Sie die wichtigsten Fragen zur Haftung.

Welche Schäden können durch Dritte am Auto entstehen?

Schäden können nicht nur bei einem Autounfall selbst geschehen, sondern ebenso bei der Nutzung des Fahrzeugs. Durch Unachtsamkeit beim Be- und Entladen können beispielsweise Kratzer und Dellen am Auto entstehen. Wer in einem fremden Auto raucht und nicht aufpasst, kann zudem Brandlöcher im Innenraum verursachen. Und nicht zuletzt ist es ebenso möglich, dass der Autoschlüssel abhandenkommt, etwa wenn dieser aus der Tasche fällt oder gar die ganze Handtasche gestohlen wird.

Autoverleih an Bekannte - Was sagt die Versicherung?

Sofern Sie nicht als alleiniger Fahrer in der Versicherung eingetragen sind, können Sie Ihr Auto problemlos verleihen. In diesem Fall sind Sie der Verleiher, der aus Gefälligkeit sein Auto zur Nutzung hergibt. Der Fahrer wird als Gefälligkeitsfahrer bezeichnet.

Das Auto selbst ist durch die KFZ-Versicherung abgesichert. Entstehen Schäden am Auto durch einen Unfall, reguliert die KFZ-Versicherung des Fahrzeughalters diese so, als wäre der Halter selbst gefahren. Das bedeutet allerdings auch, dass bei einer Schadensregulierung Sie als Halter eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und damit höhere Beiträge zu erwarten haben.

Haben Sie sich in Ihrer KFZ-Versicherung als alleiniger Fahrer angegeben, sollten Sie vom Verleih Ihres Autos absehen. Die KFZ-Versicherung kann die Schadensregulierung dann verweigern. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung Beiträge nachfordern und sogar die Leistungen kürzen.

Wann greift die private Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflicht übernimmt in vielen Fällen keine Unfallschäden an einem geliehenen Auto. Auch für Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen, kommt die private Haftpflichtversicherung nicht auf. Alle Schäden, die bei der Nutzung des Fahrzeugs entstehen, fallen in die Zuständigkeit der KFZ-Versicherung.

Doch es gibt Ausnahmen, in welchen die Privathaftpflichtversicherung der anderen Person bei Fahrzeugschäden greift. Der Verlust eines fremden, privaten Schlüssels ist beispielsweise ein Fall für die Haftpflicht. Verlieren Sie als Fahrzeughalter aber Ihren eigenen Autoschlüssel, müssen Sie für den Verlust selbst aufkommen.

Seit einigen Jahren gibt es Neuerungen bei den Privathaftpflicht-Policen. Die Absicherung von geliehenen Fahrzeugen ist nun nicht mehr generell ausgeschlossen, wie früher üblich. Dabei handelt es sich aber meist um neuere Premium-Tarife.

Streit um Unfallschäden

Oft landen Schäden, die bei einem Autoverleih entstanden sind, als Streitfälle vor Gericht. Denn nicht immer ist klar, wer die Schäden zu übernehmen hat. Im Zweifelsfall muss ein Gutachter den Autoschaden überprüfen.

Unfall mit fremdem Fahrzeug - So verhalten Sie sich

Geschieht ein Unfall mit einem ausgeliehenen Auto, müssen Sie diesen unverzüglich dem Fahrzeughalter melden. Bevor Sie das Fahrzeug abschleppen oder Reparaturen durchführen lassen, müssen Sie dies zudem immer mit dem Halter abklären. Schließlich ist es seine KFZ-Versicherung, die den Schaden zunächst übernimmt. Auch die Meldepflicht für Unfallschäden bei der Versicherung müssen unbedingt eingehalten werden.

So können sich Fahrzeughalter absichern

Um sich beim Autoverleih rechtlich abzusichern, können Sie einen Leihvertrag aufsetzen. Dafür gibt es im Internet Mustervorlagen. Ein Leihvertrag sichert Sie als Halter vor finanziellen Konsequenzen ab und macht gleichzeitig den Fahrer für Schäden am Auto haftbar. Höhere Versicherungsbeiträge zum Beispiel muss dann der Fahrer tragen, genauso Reparaturkosten. Es schadet außerdem nicht, den eigenen KFZ-Versicherungsschutz und die Privathaftpflicht des Gefälligkeitsfahrers zu überprüfen.

Darüber hinaus sollten Sie sich vor dem Verleih des Autos unbedingt davon überzeugen, dass der Gefälligkeitsfahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Geschieht ein Unfall und der Fahrer besitzt keine Fahrerlaubnis, kann das zu ernsten Schwierigkeiten mit der KFZ-Versicherung führen.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Redaktion am 24.09.2022 veröffentlicht.