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Tipps zu Fahrgastrechten
mid Groß-Gerau - Wer seinen Sommerurlaub nicht mit dem Flugzeug antritt, kann sich momentan freuen. Doch auch mit Schiff, Bus oder Bahn kann so einiges schief gehen. Huk-Coburg
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Jutta Bernhard - 8. Juli 2022, 13:10 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Tipps zu Fahrgastrechten

Die Sommerferien sind da, und es herrscht Chaos an vielen deutschen Flughäfen. Wer seinen Sommerurlaub nicht mit dem Flugzeug antritt, kann sich momentan freuen. Doch auch mit Schiff, Bus oder Bahn kann so einiges schief gehen.


Die Sommerferien sind da, und es herrscht Chaos an vielen deutschen Flughäfen. Wer seinen Sommerurlaub nicht mit dem Flugzeug antritt, kann sich momentan freuen. Doch auch mit Schiff, Bus oder Bahn kann so einiges schief gehen. Daher haben die ARAG Experten zusammengetragen, welche Rechte Passagiere bei Kreuzfahrten haben und wie es um die Fluggastrechte in Bus und Bahn bestellt ist.

Für Kreuzfahrten gilt das Pauschalreiserecht, so ARAG. Wird der Törn also annulliert oder verspätet sich die Ankunft am Zielhafen, können Passagiere - je nach Mangel - eine Reisepreisminderung verlangen. So kann eine verspätete An- oder Abreise eine Minderung des Tagesreisepreises von bis zu 100 Prozent ausmachen, ändert sich die Route, sind bis zu 50 Prozent Minderung drin, bei einer anderen Kabine bis zu zehn Prozent. Je nach Schwere des Mangels sind auch Ansprüche auf Schadensersatz, Geldentschädigung oder Kündigung des Reisevertrages möglich.

Wird die Kreuzfahrt annulliert oder verspäten sich An- oder Abfahrt, können Reisende zusätzliche Ansprüche aus den Passagierrechten der Europäischen Union haben. Abhängig von der Fahrtdauer, kann z. B. bei einer um sechs Stunden verspäteten Ankunft am Zielhafen eine Entschädigung von 25 Prozent des Reisepreises fällig werden, wenn die Fahrt länger als 24 Stunden gedauert hätte. Außerdem haben Passagiere einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie beispielsweise Imbisse, Mahlzeiten, Erfrischungen oder Übernachtungen.

Viele Reiseziele sind bequem per Zug zu erreichen. Und wenn die Bahn dann auch noch pünktlich ist, die Sitzplatzreservierung erfolgreich war und die Klimaanlage funktioniert, könnte der Urlaub eigentlich ganz entspannt beginnen. Allerdings haben im Mai 2022 nur gut 60 Prozent der Züge des Fernverkehrs ihr Ziel pünktlich erreicht. Doch auch hier haben Reisende Ansprüche aus EU-Recht, konkret aus der EU-Fahrgastrechte-Verordnung.

Fällt der Zug aus oder verzögert sich die Ankunft am Zielort z. B. um mindestens 60 Minuten, haben Fahrgäste laut ARAG Experten ein Anrecht auf eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt. Bei zwei Stunden Verspätung und mehr sind es 50 Prozent. Die Rechte gelten sowohl für Zugreisen innerhalb Deutschlands als auch für Fahrten von einem EU-Land in ein anderes.

Und es gibt weitere Fahrgastrechte bei einer Bahn-Verspätung von mehr als einer Stunde, wie etwa kostenlose Speisen und Getränke, eine kostenlosen Umbuchungsmöglichkeit, eine Erstattung des Fahrpreises, wenn die Reise durch die Verzögerung obsolet geworden ist, oder eine Hotel-Übernachtung auf Kosten der Bahn, wenn die Weiterreise nicht möglich ist.

Seit Anfang 2013 dürfen Fernbusse der Bahn auf innerdeutschen Strecken Konkurrenz machen. Auch hier sind Passagiere durch die EU-Verordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr geschützt. Sie regelt unter anderem die Rechte der Fahrgäste bei Verspätung oder Annullierung der Abfahrt und die daraus resultierenden Erstattungsansprüche. So gilt beispielsweise für Fahrten von mehr als 250 Kilometern Folgendes:

Bei Annullierung, Überbuchung oder mehr als zweistündiger Verspätung der Abfahrt muss der Beförderer den Fahrgästen die Fortsetzung der Fahrt (gegebenenfalls mit geänderter Streckenführung) oder eine Erstattung des Fahrpreises anbieten. Andernfalls kann der Fahrgast zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises beanspruchen.

Wird eine planmäßig mehr als drei Stunden dauernde Fahrt annulliert oder verspätet sich eine solche Abfahrt von einem Busbahnhof um mehr als 90 Minuten, muss den Fahrgästen kostenlos ein Imbiss, Mahlzeiten oder Erfrischungen angeboten werden. Falls erforderlich, haben sie auch Anspruch auf ein Hotelzimmer.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Jutta Bernhard am 08.07.2022, 13:10 Uhr veröffentlicht.