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Rudolf Huber - 25. April 2022, 10:02 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Im Drogenrausch auf dem E-Scooter

Betrunken oder unter Drogeneinfluss unterwegs auf einem E-Scooter - dieser Tatbestand rechtfertigt die Anordnung eines befristeten Fahrverbots. Denn, so das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken, das Fahren mit einem E-Scooter berge ein erhebliches Gefährdungs- und Verletzungspotential für Dritte, das beim Fahren unter Drogeneinfluss noch gesteigert sei.


Betrunken oder unter Drogeneinfluss unterwegs auf einem E-Scooter - dieser Tatbestand rechtfertigt die Anordnung eines befristeten Fahrverbots. Denn, so das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken, das Fahren mit einem E-Scooter berge ein erhebliches Gefährdungs- und Verletzungspotential für Dritte, das beim Fahren unter Drogeneinfluss noch gesteigert sei.

Gegen den Führerscheinentzug auf Zeit hatte laut der ARAG-Experten ein Mann geklagt, der mit reichlich Kokain im Blut auf einem Mini-Roller erwischt worden war. Er sei ja "nur" mit einem maximal 20 km/h schnellen Gefährt unterwegs gewesen.

Hilft nichts, so das Gericht. Die Benutzung eines E-Scooters sei kein Argument gegen den Lizenz-Entzug. Zudem bewerteten die Juristen die Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter als besonders gefährlich, weil Gleichgewichts-Beeinträchtigungen und plötzliche Lenkbewegungen angesichts des stehenden Piloten und des kleinen Radumfangs erhebliche Auswirkungen auf die Fahrweise und dadurch hervorgerufene kritische Verkehrssituationen für andere Verkehrsteilnehmer hätten.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Rudolf Huber am 25.04.2022, 10:02 Uhr veröffentlicht.

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