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Redaktion - 24. Juni 2020 - 4x4 Allrad RATGEBER

Kfz-Unfallgutachten - Relevanz und Inhalte

In Folge eines Verkehrsunfalls kann es schnell zu Sachschäden mit Schadenersatzforderungen kommen. Ein Unfallgutachten gibt Rückschluss darüber, welche Schäden an Ihrem Fahrzeug oder dem des Unfallgegners entstanden sind. Ab einer bestimmten Schadenssumme sind Gutachten erforderlich, damit geschädigte Fahrzeugbesitzer eine Begründung ihrer Forderungen haben. Ein Gutachter klärt als dritte Instanz mögliche Widersprüche in den Aussagen der Unfallverursacher und -opfer.

Stellenwert und Relevanz des Kfz-Unfallgutachtens

Ähnlich wie auch beim Schmerzensgeld-Anspruch müssen geschädigte Fahrzeughalter nach einem Unfall nachweisen, welcher Schaden als Folge des Unfalls entstanden ist. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um Schadenersatz zu fordern und zu begründen. Zu diesem Zweck beurteilen unabhängige Sachverständige den Schaden glaubwürdig von außen. Ein qualifizierter Gutachter wie KFZ-Unfallgutachter Berlin verfügt über die Sachkunde und genießt das Vertrauen der Versicherung sowie der Gerichte.

Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass Geschädigte keinen Schaden geltend machen, der gegebenenfalls bereits vor dem Unfall bestand. Der Ausschluss einer solchen Geltendmachung liegt auch und insbesondere im Interesse der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Ebenso soll ein Unfallgutachten verhindern, dass Ihr Unfallgegner sich der Schuld entzieht. Ein Unfallgutachten gibt präzise Auskunft darüber, welcher Sachschaden entstanden ist. Beide Parteien, Versicherung und Geschädigte, erlangen durch das Gutachten die Gewissheit darüber, wie hoch der Schaden ausgefallen ist. Ein Unfallschaden wirkt sich auch auf den Gesamtwert Ihres Fahrzeugs aus. Dies fällt besonders dann ins Gewicht, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten.

Beantragung des Kfz-Unfallgutachtens

Grundsätzlich zu unterscheiden sind der Kasko-Versicherungsfall und der Haftpflicht-Versicherungsfall. Handelt es sich um einen Kasko-Versicherungsfall, haben Sie als Geschädigter meist nicht die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Gutachter zu beauftragen. Die meisten Kasko-Versicherungen sehen vor, dass Versicherer die Kosten für ein Kfz-Unfallgutachten nur dann übernehmen, wenn der Versicherer es selbst in Auftrag gibt.

Liegt ein Haftpflicht-Versicherungsfall vor, so können Sie sich an Unfallopfer den Sachverständigen eigenmächtig aussuchen. Die Kosten für das Unfallgutachten trägt Ihr Unfallgegner (beziehungsweise dessen Haftpflicht-Versicherer). Auch dann, wenn dem Versicherer der Gegenseite bereits ein eigenes Gutachten vorliegt, können Sie als Geschädigter von Ihrem Recht Gebrauch machen, bei einem eigenen Sachverständigen Ihres Vertrauens ein Unfallgutachten in Auftrag zu geben. Auch in einem solchen Fall muss die Versicherung des Unfallgegners beziehungsweise Schuldners die Kosten des Unfallgutachtens übernehmen.

Inhalte und Punkte des Kfz-Gutachtens

Ein qualifiziertes Kfz-Unfallgutachten muss zur glaubwürdigen Geltendmachung des Schadens eine Reihe von Punkten beinhalten. Zunächst listet es die technischen Daten des beschädigten Fahrzeugs auf. Dabei berücksichtigt es auch die Ausstattung und Sonderausstattung des Unfall-Fahrzeugs. Die Schäden, die sich direkt auf den Unfall zurückführen lassen, sind lückenlos aufzuführen. Zur besseren Veranschaulichung dieser Schäden beinhaltet das Gutachten Fotos der beschädigten Fahrzeugteile. Daneben beinhaltet das Gutachten auch Informationen zu älteren Schäden, die bereits vor dem Unfall vorhanden waren. Das Unfallgutachten beinhaltet weiterhin eine exakte Bestimmung des Reparaturwegs sowie einen Kostenvorschlag für die Reparatur. Auch die voraussichtliche Dauer der Reparatur ist Gegenstand des Unfallgutachtens.

Unfallgutachten machen zudem Angaben zum Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall. Ebenso hält das Gutachten eine Einschätzung zur durch den Unfall entstandenen Wertminderung Ihres Fahrzeugs fest. Daraus leitet es den Fahrzeugrestwert nach dem Unfall ab. Dabei bestimmt es auch die Wirtschaftlichkeit der anstehenden Reparaturarbeiten (im Rahmen eines Kostenvoranschlags durch die Werkstatt). Abschließend hält das Unfallgutachten mögliche unfallbedingte Ausfallzeiten fest. Infolge einer solchen Ausfallzeit kann für Geschädigte der Anspruch auf ein bezahltes Mietfahrzeug erwachsen. Eine Alternative ist die Geltendmachung einer Nutzungsausfallentschädigung.

Besonders als Geschädigter sollten Sie noch in der Werkstatt genau darauf achten, dass alle anfallenden Reparaturarbeiten und damit verbundene Ausgaben im Gutachten festgehalten werden. Es kann vorkommen, dass bestimmte Positionen nicht aufgeführt werden oder beispielsweise Verrechnungssätze nicht korrekt angegeben werden. Häufig kommt es vor, dass Preisaufschläge für spezielle Ersatzteile nicht berücksichtigt werden. Aus diesem Grunde ist es wichtig, das Kfz-Gutachten gemeinsam mit der Werkstatt zu überprüfen, bevor Sie es beim Versicherer einreichen. Auf diese Weise lassen sich zusätzliche Kosten vermeiden, die der Versicherer möglicherweise nicht übernimmt.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Redaktion am 24.06.2020 veröffentlicht.