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Rudolf Huber - 30. April 2020, 13:28 Uhr - 4x4 Allrad NEWS

Mehr Rechte fürs Carsharing

Die gerade in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält nicht nur strengere Maßnahmen gegen Zu-Schnell-Fahrer und Falschparker. Sondern auch neue Regelungen zum Carsharing.


Die gerade in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält nicht nur strengere Maßnahmen gegen Zu-Schnell-Fahrer und Falschparker. Sondern auch neue Regelungen zum Carsharing.

So gibt es nun laut Bundesverband Carsharing (bcs) ein amtliches Carsharing-Schild. Es wird als Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen "Parken" verwendet, um entsprechende Stellplätze zu kennzeichnen. Unberechtigtes Parken wird sanktioniert und kostet ab jetzt 55 Euro. Manche Kommunen haben bereits Stellplätze für stationsbasierte CarSharing-Fahrzeuge eingerichtet. Diese können jetzt mit dem neuen Schild und dem Namen des Anbieters gekennzeichnet werden. "Damit ist auch die Möglichkeit für eine amtliche Sanktionierung von Falschparkern gegeben", so der bcs.

Carsharing-Mobile können mit einer amtlichen Plakette eindeutig gekennzeichnet werden. Das neue Zusatzschild "Carsharing frei" ermöglicht das Parken von "geteilten" Autos in eingeschränkten Halteverboten oder in Halteverbotszonen. Ebenfalls durch Zusatzzeichen können Carsharing-Kunden von der Pflicht befreit werden, Parkscheiben, Parkautomaten oder Parkuhren zu nutzen.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Rudolf Huber am 30.04.2020, 13:28 Uhr veröffentlicht.