ALLRAD-NEWS

Rudolf Huber - 25. Februar 2020, 12:33 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Wechselzeit für Moped-Kennzeichen

Der Stichtag naht: Zum 1. März brauchen Mofa-, Moped- und Mokickfahrer wieder neue Versicherungs-Kennzeichen. Das gilt auch für kleine Motorroller, E-Roller, Segways, Quads, Minicars, S-Pedelecs und E-Bikes.


Der Stichtag naht: Zum 1. März brauchen Mofa-, Moped- und Mokickfahrer wieder neue Versicherungs-Kennzeichen. Das gilt auch für kleine Motorroller, E-Roller, Segways, Quads, Minicars, S-Pedelecs und E-Bikes.

Im Unterschied zu Motorrädern müssen diese Fahrzeuge nicht über das Straßenverkehrsamt zugelassen werden, erklären die ARAG-Experten. Es besteht aber eine Versicherungspflicht. 2020 wechselt die Farbe des Versicherungs-Kennzeichens von grün auf schwarz. Wer nach dem 29. Februar noch mit einem veralteten Kennzeichen vom vergangenen Versicherungsjahr unterwegs ist, fährt nicht nur ohne Haftpflicht-Versicherungsschutz, sondern macht sich auch strafbar.

Schilder gibt es in allen Versicherungsagenturen vor Ort und auch bei vielen Banken und Sparkassen sowie Automobilclubs, zum Teil auch online. Zum Abschluss des Versicherungsvertrages sind Angaben zum Hersteller, die Fahrzeug-Identifikations-Nummer (Fahrgestell-Nummer), Antriebsart und Baujahr nötig. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift ihrer Eltern.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Rudolf Huber am 25.02.2020, 12:33 Uhr veröffentlicht.