ALLRAD-NEWS

Auch auf der Reise gilt: Abstand halten
mid Groß-Gerau - Auch beim Reiseverkehr sollte man Abstand halten. Pixabay
RATGEBER
Andreas Reiners - 13. Juli 2021, 12:11 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Auch auf der Reise gilt: Abstand halten

Die Deutschen setzen bei ihrem Sommerurlaub in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie vermehrt auf ihr Auto. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, betont: Damit alle sicher ankommen, gilt: Abstand halten und Rücksicht nehmen!


Die Deutschen setzen bei ihrem Sommerurlaub in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie vermehrt auf ihr Auto. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, betont: Damit alle sicher ankommen, gilt: Abstand halten und Rücksicht nehmen!

Kleinste Fahrfehler können im dichten Verkehr kilometerlange Staus auslösen. Wer zu eng auffährt und jede Lücke für sich beansprucht, zwingt andere Verkehrsteilnehmende zum Abbremsen und stört damit den Verkehrsfluss. Um Auffahrunfälle zu vermeiden und damit alle zügig und sicher ankommen, gilt: Sicherheitsabstand einhalten.

Es gibt eine Faustformel, die sich auf Autobahnen und Schnellstraßen etabliert hat: Die Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte der Strecke entsprechen, die in zwei Sekunden zurückgelegt wird. Um Rechenaufgaben am Steuer zu vermeiden, empfiehlt der ACE als Orientierung die Methode: Sicherheitsabstand = mindestens halber Tachowert. Alternativ sucht man sich einen fixen Punkt am Straßenrand und zählt, wenn das vordere Fahrzeug den Orientierungspunkt passiert, zwei Sekunden ab. Erst dann sollte die eigene Fahrzeugfront den Punkt erreichen.

Wer den notwendigen Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden nicht einhält, muss grundsätzlich mit einem Bußgeld und darüber hinaus teils mit Punkten und einem Fahrverbot rechnen - abhängig ist die Sanktion von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem eingehaltenen Abstand.

Ein konkretes Beispiel: Bei 120 Stundenkilometern ist ein Sicherheitsabstand von 60 Metern (halber Tachowert) einzuhalten. Wer stattdessen weniger als 24 Meter Sicherheitsabstand einhält (weniger als 4/10 des halben Tachowerts) muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Beträgt der Abstand nur etwa zwölf Meter, also weniger als 2/10 des halben Tachowertes, fallen bereits 240 Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot an. Sogar Strafverfahren wegen gemeingefährlicher Straftaten oder Nötigung können drohen.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Andreas Reiners am 13.07.2021, 12:11 Uhr veröffentlicht.