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Andreas Reiners - 28. Januar 2020, 15:37 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Autofahrer: Kein Grund zur Sorge vor Kim

Sturmtief Kim zieht Dienstag und Mittwoch über Deutschland hinweg. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor teilweise schweren Sturmböen. Die möglichen Folgen: Schäden am Auto. Welche Versicherung bei welchem Sachschaden einspringt, erläutern Experten des Versicherers ARAG.


Sturmtief Kim zieht Dienstag und Mittwoch über Deutschland hinweg. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor teilweise schweren Sturmböen. Die möglichen Folgen: Schäden am Auto. Welche Versicherung bei welchem Sachschaden einspringt, erläutern Experten des Versicherers ARAG.

Wichtig für Autofahrer: Alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos werden durch die Kaskoversicherungen abgedeckt. Heißt: Wird das Fahrzeug beispielsweise durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens - abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung.

Die Experten betonen aber, dass die Kaskoversicherung nicht für mittelbare Sturmschäden aufkommt. Dafür benötigt man eine Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt Schäden, auch am eigenen Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden entstanden sind.

Ein immer wiederkehrender Streitpunkt bei Stürmen sind umstürzende Bäume oder abknickende Äste, die parkende Autos beschädigen. Die Experten weisen in diesem Zusammenhang auf einen Fall hin, bei dem der Pkw eines Mannes durch einen herabgefallenen Platanen-Ast beschädigt wurde. Der Autofahrer verklagte die Gemeinde auf Schadensersatz. Seiner Meinung nach wäre sie dazu verpflichtet gewesen, den 15 Meter hohen Baum nicht nur - wie geschehen - vom Boden aus, sondern mit Hilfe eines Hubwagens eingehend auf trockene Äste zu untersuchen. Das zuständige Gericht teilte diese Meinung jedoch nicht.

Anders sieht es allerdings aus, wenn der Baum trotz äußerer Krankheitszeichen nicht auf seinen Zustand hin untersucht wurde. Auch wenn Bäume erst Tage später nach dem Sturm umknicken und dabei Schäden verursachen, muss die Versicherung zahlen. Vorausgesetzt natürlich, das Umknicken ist ursächlich auf den Sturm zurückzuführen.

Abschließend weisen die Experten darauf hin, dass Schäden so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden müssen. Um Folgeschäden zu vermeiden, sind notdürftige Reparaturen zwar erlaubt, bevor der Gutachter der Versicherung da war. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten vor der Reparatur aber Fotos von der Schadensstelle gemacht werden.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Andreas Reiners am 28.01.2020, 15:37 Uhr veröffentlicht.