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Andreas Reiners - 28. Januar 2020, 14:28 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Nutzung von Drohnen: Das müssen Sie beachten

Drohnen sind in Deutschland keine Seltenheit, immerhin eine halbe Million sind bislang verkauft worden. Sie unterliegen seit 2017 verschärften rechtlichen Bestimmungen. Was Sie als Freizeitpilot beachten sollten, verraten die ARAG-Experten.


Drohnen sind in Deutschland keine Seltenheit, immerhin eine halbe Million sind bislang verkauft worden. Sie unterliegen seit 2017 verschärften rechtlichen Bestimmungen. Was Sie als Freizeitpilot beachten sollten, verraten die ARAG-Experten.

Wer braucht einen Drohnenführerschein? Für alle unbemannten Flugobjekte gelten abhängig vom Gewicht einheitliche Regelungen. Wiegt die Drohne mehr als 0,25 Kilogramm, besteht eine Kennzeichnungspflicht. Das bedeutet: Auf der Drohne muss eine Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers angebracht werden. Wichtig ist, dass Plakette oder Aufkleber feuerfest und dauerhaft mit dem Gerät verbunden sind.

Ist die Drohne schwerer als zwei Kilogramm, braucht der Besitzer, sofern er nicht über eine gültige Pilotenlizenz verfügt, zusätzlich einen Kenntnisnachweis - einen "Drohnenführerschein". Den stellen Institutionen aus, die das Luftfahrt-Bundesamt dazu akkreditiert hat. Das Mindestalter für die Prüfung wurde auf 16 Jahre festgelegt. Erst ab einem Startgewicht von fünf Kilogramm oder bei einem Betrieb bei Nacht benötigen die Piloten von Drohnen eine Aufstiegserlaubnis, die bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden muss. Gut zu wissen: Wer seine Drohne ausschließlich auf Modellflugplätzen aufsteigen lässt, kann das auch weiterhin ohne Kenntnisnachweis bzw. Erlaubnis tun.

Wo gelten Flugverbote? Aus naheliegenden Gründen ist der Betrieb in An- und Abflugbereichen von Flugplätzen verboten. Auch über andere sensible Bereiche wie zum Beispiel Menschenansammlungen, Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäuser, Industrieanlagen und Bundes- und Landesbehörden dürfen Drohnen nicht fliegen. Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen sind für die kleinen Flieger ebenfalls tabu. Zudem gibt es eine klare Regelung im Hinblick auf Wohngrundstücke: Beträgt die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg oder kann die Drohne optische, akustische oder Funksignale übertragen oder aufzeichnen, ist der Überflug verboten, sofern keine Einwilligung des Eigentümers vorliegt.

Wie hoch, wie weit? Bei der privaten oder gewerblichen Nutzung gilt die Einschränkung, dass der Flug stets innerhalb der Sichtweite der steuernden Person zu erfolgen hat. Dies entspricht auf freier Fläche einer Maximalentfernung von 200 bis 300 Metern.

Die Landesluftfahrtbehörden können allerdings für Geräte ab fünf Kilogramm eine Ausnahme machen. Laut Experten soll damit zukünftigen Technologien wie zum Beispiel einer Paketzustellung per Drohne eine Chance gegeben werden. Hinsichtlich der Flughöhe sieht die Verordnung unabhängig vom Gewicht grundsätzlich ein Maximum von 100 Metern vor. Über dieser Höhe dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis eingeholt wurde.

Wer haftet? Der Führer der Drohne. Das kann schnell teuer werden, wenn bei einem Absturz z. B. ein Unfall passiert. Prüfen Sie daher, ob Ihre private Haftpflichtversicherung derartige Schäden einschließt.

Drohnen zum Abschuss freigegeben? Wer sich nachweislich durch eine Drohne verfolgt oder bedroht fühlt, darf sie nach Auskunft der Experten mit einem Luftgewehr abschießen.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Andreas Reiners am 28.01.2020, 14:28 Uhr veröffentlicht.