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Ralf Loweg - 2. Januar 2020, 12:57 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Überschreiten der Richtgeschwindigkeit kann teuer werden

Für viele Autofahrer ist die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen nur ein Vorschlag. Doch Vorsicht: Ein Überschreiten kann unter bestimmten Umständen teuer werden, wie jetzt ein Gerichtsurteil zeigt.


Für viele Autofahrer ist die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen nur ein Vorschlag. Doch Vorsicht: Ein Überschreiten kann unter bestimmten Umständen teuer werden, wie jetzt ein Gerichtsurteil zeigt.

Ein Fahrer, der auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss damit rechnen, bei einem Unfall mitzuhaften. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Leipzig (AZ: 4 O 2474/17), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Folgendes war passiert: Der spätere Kläger fuhr auf dem linken von drei Fahrstreifen mit 150 km/h. Der andere Fahrer fuhr zunächst ebenfalls auf der linken Spur und dann auf dem mittleren Streifen. Als er den Spurwechsel noch nicht vollständig abgeschlossen hatte, fuhr er wieder auf die linke Spur und kollidierte dabei mit dem herannahenden Beklagten. Er hatte angegeben, die ganze Zeit auf der linken Spur gewesen zu sein. Ein Sachverständigengutachten konnte dies jedoch widerlegen.

Das Gericht entschied, dass der Kläger selbst zu 60 Prozent für den Schaden haftet. Spurwechsel dürften nur so erfolgen, dass andere nicht gefährdet würden. Deshalb trage er den überwiegenden Teil der Schuld am Unfall. Allerdings habe der andere Fahrer die Richtgeschwindigkeit um 20 km/h überschritten. Darüber hinaus habe er beschleunigt, ohne dass der Spurwechsel des Klägers von der linken auf die mittlere Spur abgeschlossen gewesen wäre. Daher müsse er zu 40 Prozent haften.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Ralf Loweg am 02.01.2020, 12:57 Uhr veröffentlicht.