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Lars Wallerang - 27. November 2019, 15:30 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Tieferlegen will gelernt sein

Manche Fahrer von Sportwagen finden ein tiefergelegte Version besonders knackig. SUV-Freunde ziehen das Fahrzeug gerne mal nach oben. Doch in beiden Fällen lauert der Fehlerteufel.

Manche Fahrer von Sportwagen finden ein tiefergelegte Version besonders knackig. SUV-Freunde ziehen das Fahrzeug gerne mal nach oben. Doch in beiden Fällen lauert der Fehlerteufel. Denn es gelten klare Vorschriften. Die Experten der Kraftfahrzeugüberwachungsorganisation KÜS geben hierzu Tipps.

Das Ganze beginnt mit der Änderung am Fahrwerk, so KÜS. Straffer oder komfortabler gegenüber der Serie soll es werden, so lautet meist der Anspruch. "Wird ordentlich gearbeitet, so hat man die Änderung der Fahrdynamik und auch den ausreichenden Abstand der Räder zu den angrenzenden Bauteilen im Blick", erklären die Experten. Ein häufiges Versäumnis sei allerdings die Nichtbeachtung der Mindesthöhen.

Vorgaben gibt es nämlich auch für die Beleuchtungseinrichtungen. Die EU-Norm definiert die Mindesthöhe von Schluss- und Bremsleuchten bei mindestens 35 Zentimetern und die der Abblendscheinwerfer sogar bei 50 Zentimetern. Andere lichttechnische Einrichtungen wie Tagfahrlicht, Nebelscheinwerfer oder Rückstrahler müssen noch eine Höhe von mindestens 25 Zentimetern haben.

Achtung: Es ist nicht die Höhe der Gehäuseabschlusskante der jeweiligen Leuchte, sondern deren niedrigster Punkt des tatsächlichen Lichtaustrittes, entweder am Reflektor oder der Projektionslinse zum Boden. Die Polizei misst hier bei Kontrollen genau nach, ganz abgesehen von der Verkehrsgefährdung durch die Blendung des Gegenverkehrs bei Leuchten mit hoher Lichtintensität.

Geländewagen werden häufig in der Höhe verändert. Dass es dabei zu einem Dachcrash an der Parkhauseinfahrt kommen kann, ist eine der unangenehmen Nebenerscheinungen. Bei solchen Tuningmaßnahmen ist normalerweise immer eine Änderungsabnahme inklusive einer Bestimmung der neuen Fahrzeughöhe und deren Übernahmen in die Zulassungsdokumente nötig. Überwachungsorganisationen wie die KÜS führen diese durch.

Allerdings gibt es auch Fahrwerksänderungen mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), bei denen keine Änderungsabnahmen notwendig sind. Die KÜS mahnt hier jedoch zur Vorsicht, da dies von den jeweiligen Auflagen abhängt und nicht pauschal bei dieser Prüfzeugnisart so ist. Der Zulässigkeitsnachweis ist bei nicht abnahmepflichtigen Änderungen so lange über die mitzuführende ABE gegeben, wie keine gegenseitige Beeinflussung mit weiteren Änderungsmaßnahmen vorliegt.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Lars Wallerang am 27.11.2019, 15:30 Uhr veröffentlicht.