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Ralf Loweg - 21. August 2019, 15:42 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Mietwagen oder Werkswagen? Das ist hier die Frage

Achtung Gebrauchtwagenhändler: Ein als Mietwagen genutzter Pkw darf beim Verkauf nicht als 'Werkswagen' deklariert werden. Das geht aus einem aktuellen Gerichtsurteil hervor.


Gebrauchtwagenhändler aufgepasst: Ein als Mietwagen genutzter Pkw darf beim Verkauf nicht als "Werkswagen" deklariert werden. Wie das Oberlandesgericht Koblenz laut ARAG jetzt entschieden hat, fallen unter den Begriff "Werkswagen" nur Fahrzeuge eines Automobilherstellers, die entweder im Werk zu betrieblichen Zwecken genutzt oder von einem Mitarbeiter vergünstigt gekauft, eine gewisse Zeit genutzt und dann auf dem freien Markt wiederverkauft werden.

Bietet ein Gebrauchtwagenhändler hingegen unter dem Begriff "Werkswagen" auch Fahrzeuge an, die vom Fahrzeughersteller einem Mietwagenunternehmen zur Verfügung gestellt wurden, müsse er den Käufer hierüber aufklären. Geschieht dies nicht, könne der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen (Az.: 6 U 80/19).

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Ralf Loweg am 21.08.2019, 15:42 Uhr veröffentlicht.