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Ralf Loweg - 30. Juli 2019, 13:46 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Regelkunde für E-Scooter-Fahrer

Immer mehr Menschen möchten mit einem elektrischen Tretroller durch die Städte brausen. Die Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) fassen noch einmal zusammen, was man wissen sollte, bevor man damit den Verkehr unsicher macht.


Immer mehr Menschen möchten mit einem elektrischen Tretroller durch die Städte brausen. Der Boom dieser kleinen und wendigen Dinger ist ungebremst. Doch die Wissenslücken der E-Scooter-Fahrer sind groß. Denn auch für sie gelten Regeln. Die Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) fassen noch einmal zusammen, was man wissen sollte, bevor man mit einem elektrischen Tretroller den Verkehr unsicher macht.

Auch wenn sie harmlos aussehen, mit Geschwindigkeiten bis 20 km/h ohne eigenen Kraftaufwand braucht jeder E-Scooter eine Kfz-Haftpflichtversicherung. "Viele Versicherungen bieten den Schutz schon für weniger als 40 Euro an. Dabei orientieren sich die meisten Versicherungsangebote für E-Roller an den Angeboten für Mofas", so die Versicherungsprofis der DVAG. Wichtig: Beim Kauf darauf achten, vom Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten - ansonsten ist der kleine Flitzer nicht versicherbar.

Die wichtigsten Regeln für E-Scooter
Mindestalter: Die Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

Helmpflicht: Eine Helmpflicht besteht nicht.

Anzahl der Personen: Die kleinen Zweiräder sind nur für eine Person zulässig. Das gilt auch dann, wenn man mit seinem Kind fahren und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde.

Radweg: Mit E-Scootern darf man überall dort fahren, wo auch Fahrräder erlaubt sind.

Promillegrenze: Für E-Scooter-Fahrer gilt die gleiche Alkoholwertgrenze wie für Autofahrer: Wer ab 0,3 Promille auffällig fährt oder mit 0,5 bis 1,09 Promille im Blut erwischt wird, macht sich strafbar. Es drohen ein Bußgeld oder, bei Führerscheinbesitzern, auch Punkte in Flensburg bis hin zu einem generellen Fahrverbot.

Fahrzeugsicherheit: Grundsätzlich gilt für Elektro-Tretroller die Straßenverkehrsordnung. Sie müssen damit die Mindestanforderungen der Verkehrssicherheit erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel ein funktionierendes Brems- und Lichtsystem sowie eine Warnklingel.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Ralf Loweg am 30.07.2019, 13:46 Uhr veröffentlicht.