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Ralf Loweg - 29. Juli 2019, 11:59 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Die Tücken beim E-Scooter-Verleih

E-Scooter liegen voll im Trend. Die Welle dieser elektrischen Tretroller, die in vielen anderen Ländern schon lange zum Stadtbild gehören, schwappt jetzt auch immer mehr nach Deutschland. Doch nicht jeder kann sich einen dieser City-Flitzer leisten. Was also tun? Ganz einfach: Ähnlich wie beim Carsharing kann man sich ja einen E-Scooter leihen. Doch das kann je nach Verleiher so seine Tücken haben.


E-Scooter liegen voll im Trend. Die Welle dieser elektrischen Tretroller, die in vielen anderen Ländern, schon lange zum Stadtbild gehören, schwappt jetzt auch immer mehr nach Deutschland. Doch nicht jeder kann sich einen dieser City-Flitzer leisten. Was also tun? Ganz einfach: Ähnlich wie beim Carsharing kann man sich ja einen E-Scooter leihen. Doch das kann je nach Verleiher so seine Tücken haben.

Beispiel Brandenburg: In diesem Bundesland bietet bislang erst ein E-Scooter-Anbieter, das Unternehmen VOI aus der Schweiz, seine Dienstleistung an. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) bewertet die Nutzungsbedingungen des Anbieters allerdings kritisch.

Zunächst müssen Verbraucher die Nutzungsbedingungen des Anbieters akzeptieren. So weit, so gut. Doch in der derzeitigen Fassung dieser Bedingungen schließt der Anbieter seine Haftung zum Beispiel bei Verletzungen sehr umfangreich aus. Auch verlagert er die Verpflichtung zum Beispiel zu einer notwendigen Sicherheitsprüfung der Roller auf den Verbraucher.

Im Kleingedruckten steht darüber hinaus, dass jegliche Streitigkeiten dem Schweizer Recht unterlägen und ausschließlich von Schweizer Gerichten entschieden würden, soweit dem nicht das zwingende Recht eines anderen Landes entgegenstünde.

"Verbraucher sollten sich dessen bewusst sein, wenn sie E-Scooter von VOI nutzen. Zwar halten wir diese Regelung für rechtlich fragwürdig. Wenn es zu Streitigkeiten kommt, muss der Verbraucher sich jedoch zunächst mit der Anwendbarkeit des Schweizer Rechts auseinandersetzen, beziehungsweise kann kaum nachvollziehen, welches Recht für ihn nun gilt", sagt Stefanie Kahnert, Rechtsexpertin bei der VZB.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Ralf Loweg am 29.07.2019, 11:59 Uhr veröffentlicht.