ampnet - 10. Juli 2019, 12:28 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Ratgeber: Vor Urlaubsfahrt Versicherungsunterlagen prüfen
Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) meldet sinkende Zahlen für Unfälle deutscher Verkehrsteilnehmer im Ausland.
Europäischer Unfallbericht erleichtert Protokollierung
Die inhaltlich und grafisch standardisierte Form des Europäischen Unfallberichts vereinfacht die Aufnahme eines Unfalls im In- und Ausland. Das Formular ist als Durchschreibesatz bei der Kfz-Versicherung bestellbar oder kann unter www.gdv-dl.de/dienstleistungen/europaeischer-unfallbericht heruntergeladen und ausgedruckt werden. Unter www.gdv-dl.de/dienstleistungen/europaeischer-unfallbericht/  kann auch eine erläuternde Broschüre angefordert werden. Sie enthält Ausfüllhilfen in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch.
Zentralruf der Autoversicherer hilft auch im Ausland
Der Zentralruf der Autoversicherer hilft nicht nur in Deutschland unter der kostenfreien Servicerufnummer, sondern auch bei Unfällen im europäischen Ausland schnell und zuverlässig weiter. Aus dem Ausland ist der Zentralruf montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Die Online-Auskunft kann auch bei Unfällen im Ausland genutzt werden. Die Auskunft ist für den Anfrager kostenfrei.
Zentralruf ermittelt Schadenregulierungsbeauftragten
In jedem EU-Land gibt es für jede Versicherung einen Ansprechpartner, den so genannten Schadenregulierungsbeauftragten. Kennt der Geschädigte die gegnerische Versicherung nicht, wird diese von einer Auskunftsstelle ermittelt. In Deutschland übernimmt der Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg diese Aufgabe und benennt die jeweilige Versicherung und deren Ansprechpartner in Deutschland. Dieser Service erfolgt nicht nur für Länder der EU, sondern auch für die Schweiz sowie alle Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - Island, Lichtenstein und Norwegen. Zu erreichen ist der Zentralruf der Autoversicherer innerhalb Deutschlands gebührenfrei.
Grüne Karte nach wie vor sinnvoll
Die Grüne Karte ist zwar in der EU nicht mehr vorgeschrieben, eine Mitnahme ist jedoch sinnvoll. Verlangt wird sie bei Fahrten in folgende Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Der Fahrzeughalter erhält sie bei seiner Kfz-Versicherung. (ampnet/Sm)
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