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Lars Wallerang - 6. Juni 2019, 15:04 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Wenn es im Ausland kracht

Viele Urlauber zieht es ins Ausland. Oft kommt der eigene Pkw dabei zum Einsatz. Und meistens geht auch alles glatt. Doch wenn es doch einmal zu einem Unfall kommt, sollte der Fahrer ein paar Regeln beachten.


Viele Urlauber zieht es ins Ausland. Oft kommt der eigene Pkw dabei zum Einsatz. Und meistens geht auch alles glatt. Doch wenn es doch einmal zu einem Unfall kommt, sollte der Fahrer ein paar Regeln beachten: Damit man bei einem Unfall im Ausland bestens gewappnet ist, sollten immer die relevanten Dokumente mit auf die Reise genommen werden, und wer auf Nummer Sicher gehen will, schließt vor Reiseantritt bestimmte Verträge ab, raten Experten der Versicherung ARAG.

Dazu gehören der Europäische Unfallbericht, die "Grüne Karte" (erhältlich bei Ihrer Versicherung), ein Schutzbrief, eine Auslands-Krankenversicherung und eine Vollkasko-Versicherung.

Und wenn ein Unfall passiert ist? ? Wichtigste Regel: Keine Schuldanerkenntnis abgeben, sondern die Polizei rufen. Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, sollte man nach der "Grünen Karte" des Unfallgegners fragen. "Fotografieren Sie mit Handy oder Kamera die Unfallstelle und Details", empfiehlt der Versicherer. "Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an und notieren Sie sich insbesondere das Kennzeichen des Unfallgegners und dessen Herkunftsland sowie Schadenstag und -ort."

Wichtig ist es auch, den Schaden umgehend der eigenen Autohaftpflichtversicherung zu melden, spätestens innerhalb einer Woche. Auch wenn der andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.

Zudem sollte man die Organisation der Schadensregulierung selbst in die Hand nehmen. "Das müssen Sie nicht direkt während des Urlaubs machen, sondern können es gelassen von zu Hause aus tun", rät der Versicherer. Über den "Zentralruf der Autoversicherer" unter der bundeseinheitlichen Rufnummer: 0800/250 260 0 gelangt man in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen (Unfallbericht, Unfallbestätigung, evtl. grüne Versicherungskarte des Unfallgegners) parat zu haben.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Lars Wallerang am 06.06.2019, 15:04 Uhr veröffentlicht.