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Hans-Robert Richarz/ampnet - 25. März 2019, 16:09 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Autovermieter bieten mehr Durchblick bei den Preisen

Rechtzeitig vor Beginn der Urlaubsaison haben die Autovermieter Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt die Forderungen von EU-Kommission und EU-Verbraucherverbänden erfüllt und ihr Preisgefüge so gestaltet, dass für die Verbraucher Klarheit herrscht.

Rechtzeitig vor Beginn der Urlaubsaison haben die Autovermieter Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt die Forderungen von EU-Kommission und EU-Verbraucherverbänden erfüllt und ihr Preisgefüge so gestaltet, dass für die Verbraucher Klarheit herrscht. Bislang gab es bei Online-Buchungen häufig Unterschiede zwischen den Preisangaben auf der Internetseite und denen bei der Übergabe der Autoschlüssel bei Abholung des Wagens am Schalter. Damit ist jetzt Schluss.

Im Einzelnen versprechen die Unternehmen, dass fortan alle Kosten im genannten Gesamtpreis enthalten sind. Der Betrag, der auf der Website erscheint, entspricht dem Endpreis, der tatsächlich zu zahlen ist. In ihm sind alle zusätzlichen Kosten enthalten, wie zum Beispiel Gebühren für Einwegmiete, Betankung, die Übernahme am Flughafen oder Sondergebühren für junge Autofahrer.

Außerdem müssen die wichtigsten Leistungen in den Nutzungsbedingungen in allen Landessprachen vermerkt sein: Die Kunden müssen sich nicht mit unklaren oder irreführenden Informationen zu den wichtigsten Bestandteilen der Vermietung herumschlagen, wie etwa inbegriffene oder nicht enthaltene Kilometer, Betankungsregelung, Stornierungsbedingungen und Höhe einer etwaigen Kaution.

Optionale Extras für die ein gesonderter Betrag zu entrichten ist, müssen klar gekennzeichnet werden. Das gilt vor allem für zusätzliche Versicherungen, die sich auf die Selbstbeteiligung bei Schäden durch Diebstahl oder Unfall beziehen und diese verringern. Es muss eindeutig angegeben werden, was im Schadensfall im Basispreis enthalten ist und insbesondere was der Fahrer gegebenenfalls noch selbst bezahlen muss. Auch bei Zusatzversicherungen ist der Versicherungsumfang, also was enthalten ist und was nicht, eindeutig anzugeben, bevor der Verbraucher den Vertrag unterschreibt.

Die neue und verbraucherfreundliche Regel kam auf Druck der EU-Kommission zustande. ,,Nun wird es an den Schaltern der Autovermieter keine unangenehmen Überraschungen mehr geben. Denn es ist wirklich frustrierend, wenn der Urlaub mit ungeplanten Zusatzkosten und dem Lesen komplizierter Verträge beginnt", meinte EU-Justizkommissarin V?ra Jourová. ,,Ich möchte, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa ihren Urlaub bestmöglich genießen können, ohne sich Gedanken wegen böser Überraschungen bei der Abschlussrechnung machen zu müssen."

Bislang hatten die betroffenen Unternehmen einige dieser Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt, so dass sie in den Augen der Europäischen Kommission und der EU-Verbraucherschutzbehörden gegen das Verbraucherrecht der EU verstießen. Aus der nun veröffentlichten Bewertung geht hervor, dass Enterprise und Sixt nun alle erforderlichen Änderungen umgesetzt haben. Avis hat sich verpflichtet, bis Mai 2019 nachzuziehen. Europcar, zu dem inzwischen auch Goldcar gehört, wird die verbleibenden Forderungen bis Juni 2019 umsetzen. Hertz hat sich verpflichtet, alle erforderlichen Änderungen bis spätestens zum ersten Quartal 2020 vorzunehmen. Diese fünf Unternehmen beherrschen zwei Drittel der privaten Autoanmietungen in der EU.

Aber auch andere Akteure, wie Vermittler und kleinere Firmen, spielen in dieser Branche eine große Rolle. Auch sie werden Behörden und die Europäische Kommission im Auge behalten, damit sie die EU-Verbraucherschutzvorschriften einhalten. Ansonsten droht die EU Durchsetzungsmaßnahmen an. (ampnet/hrr)

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Hans-Robert Richarz/ampnet am 25.03.2019, 16:09 Uhr veröffentlicht.