ampnet - 7. Januar 2019, 11:10 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
BASt prüft Grünpfeil für Radfahrer
Bei Rot an Ampeln nach vorherigem Anhalten rechts abbiegen - dies erlaubt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wenn rechts neben dem roten Lichtzeichen ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund angebracht ist.
Die BASt initiiert im Auftrag des BMVI einen Pilotversuch, um zu untersuchen, ob es sinnvoll ist, die Grünpfeilregelung in ausgewählten Fällen auf den Radverkehr zu beschränken. In den Städten Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart werden deshalb an ausgewählten Knotenpunkten für die Dauer des Pilotversuchs entsprechende Verkehrszeichen angebracht.
Für die Verkehrsteilnehmer ändert sich an der eigentlichen Regelung nichts: Es darf nach vorherigem Anhalten auch bei Rot rechts abgebogen werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Neu ist jedoch, dass diese Verkehrszeichen durch den Zusatz ,,nur Radverkehr" dies ausschließlich Radfahrern gestatten.
Im Jahr 2020 soll auf Basis der gewonnenen Erfahrungen beschlossen werden, ob die StVO sowie die Anforderungen in der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) entsprechend angepasst werden. (ampnet/deg)
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von ampnet am 07.01.2019, 11:10 Uhr veröffentlicht.