ampnet - 17. Mai 2018, 06:42 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
BGH: Dashcam als Beweismittel zulässig
Aufnahmen von Dashcams können als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden.
Vorausgegangen war die Klage eines Autofahrers, der mit seiner Minikamera im Auto beweisen wollte, dass er an einem Unfall keine Schuld gehabt hatte. Die war von einem Gericht mit Hinweis auf den Datenschutz aber abgelehnt worden. Das BGH stellte hingegen fest, dass sich jeder, der am Straßenverkehr teilnehme der Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aussetzt. Dauerhaftes Aufnehmen anderer Fahrzeuge mit der Minikamera bleibt aber weiter aus Datenschutzgründen nicht erlauibt. (ampnet/jri)
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von ampnet am 17.05.2018, 06:42 Uhr veröffentlicht.