ampnet - 18. Juli 2017, 16:20 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Ratgeber: Regeln des Kreisverkehrs
Nach Beobachtungen des ,,Automobilclub von Deutschland e.V." (AvD) verunsichert ein Kreisverkehr immer noch so manchen Verkehrsteilnehmer.
Im § 8 Absatz 1 a der StVO finden sich die besonderen Regelungen, die für eine flüssige und sichere Durchfahrt durch den Kreisverkehr erforderlich sind.
Die einfahrenden Fahrzeuge haben die Vorfahrt zu gewähren, wie es die Beschilderung bereits anzeigt. Vorfahrt haben grundsätzlich Fahrzeuge im Kreisverkehr. Bei Annäherung sollte das Tempo deshalb bereits gedrosselt werden.
Beim Verlassen des Kreises muss auf ,,querende" Radfahrer geachtet werden, da diese nach § 9 Absatz 3 StVO Vorrang haben, gleich ob sie auf bzw. neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Aus dem Kreisverkehr ausfahrende Kraftfahrer müssen auch auf Fußgänger achten und gegebenenfalls anhalten.
Bei Einfahrt in den Kreisverkehr darf laut StVO nicht geblinkt werden. Den Blinker setzen muss man hingegen wegen des Richtungswechsels bei der Ausfahrt. Halten und Parken im Kreis sind verboten. Nur ein verkehrsbedingtes Stehen bei stockendem Verkehrsfluss ist zulässig.
Das bei kleineren Kreiseln oft praktizierte Schneiden und teilweise Überfahren der Mittelinsel ist ebenfalls untersagt. Nur besonders lange Fahrzeuge oder Gespanne dürfen das. Die Fahrtrichtung ist im Kreisel mit rechts herum vorgegeben. Verstöße gegen die aufgeführten Ge- und Verbote kosten zwischen zehn bis 35 Euro Verwarngeld. (ampnet/nic)
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