ampnet - 13. Juli 2017, 14:05 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Ratgeber: Zebrastreifen - Radfahrer müssen schieben
Der Zebrastreifen wird in diesem Jahr 65 Jahre alt.
Fahrzeuge müssen den genannten Verkehrsteilnehmern auf dem Zebrasteifen das Überqueren ermöglichen. Auto-, Motorrad- und Radfahrer müssen sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern und gegebenenfalls warten.
Halten und Parken sind bis zu fünf Meter vor dem Zebrastreifen verboten. Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn absehbar ist, dass sie auf ihm warten müssen.
Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld.
80 Euro Bußgeld drohen einem Autofahrer, der einem Berechtigten das Überqueren auf dem Zebrastreifen nicht ermöglicht, weil er nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an diesen heranfährt. Dasselbe gilt, wenn an einem Fußgängerweg überholt wird. Kommt eine Gefährdung hinzu, sind 100 Euro fällig. Hinzu kommt in all diesen Fällen ein Punkt in Flensburg. (ampnet/nic)
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von ampnet am 13.07.2017, 14:05 Uhr veröffentlicht.
