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Wolfgang Peters - 8. September 2016, 13:04 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Handy-Nummer schützt nicht vor Abschleppen

Trotz Handy am Haken: Mit einer Stärkung der Rechte des Grundbesitzers ist ein Abschlepp-Streit in München entschieden worden.


Trotz Handy am Haken: Mit einer Stärkung der Rechte des Grundbesitzers ist ein Abschlepp-Streit in München entschieden worden. Danach musste auch die im Auto sichtbar hinterlegte Handy-Nummer des Falschparkers den Besitzer des Areals nicht am kostenpflichtigen Entfernen des Autos hindern. Das Gericht entschied (AZ: 122 C 31597/15), der Eigentümer habe direkt, ohne zu versuchen, den Autofahrer zu erreichen, das Abschleppen veranlassen dürfen. Er müsse nicht mitten in der Nacht bei einem ihm völlig unbekannten Kfz-Halter anrufen. Der Halter des Fahrzeugs hatte 253 Euro Abschleppkosten zu bezahlen.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Wolfgang Peters am 08.09.2016, 13:04 Uhr veröffentlicht.