Michael Kirchberger - 19. August 2016, 16:20 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Vor allem im Süden: Missverständnis beim Mietwagenvertrag (Korrektur: Quellenangabe 1. Satz)
Mit einem Missverständnis beim Mieten eines Autos räumt jetzt der Vermittler billiger-mietwagen.de auf. 'Vollkasko- und Diebstahlschutz: ohne Selbstbeteiligung (durch Erstattung)' lautet die genaue Bezeichnung des Mietvertrages künftig.
Mit einem Missverständnis beim Mieten eines Autos räumt jetzt der Vermittler billiger-mietwagen.de auf. "Vollkasko- und Diebstahlschutz: ohne Selbstbeteiligung (durch Erstattung)" lautet die genaue Bezeichnung des Mietvertrages künftig.
Reporter haben in einem Beitrag für "RTL Extra" mit versteckter Kamera dokumentiert, wie Billiganbieter im Mittelmeerraum aus der Verwirrung der Kunden Kapital schlagen. Das Argument des Vermieters: "Natürlich müssen Sie im Schadensfall die Selbstbeteiligung bezahlen." So gelingt den Anbietern immer wieder, Kunden zu verunsichern und ihnen unnötige Zusatzversicherungen zu verkaufen.
Die Vermieter verschweigen bei dieser Aussage oft, dass Kunden einen Erstattungsschutz für die Selbstbeteiligung beim Mietwagen-Vermittler gebucht haben. Mit der neuen Bezeichnung "ohne Selbstbeteiligung (durch Erstattung)" macht billiger-mietwagen.de den Kunden eindeutig klar, dass sie keine Zusatzversicherung kaufen müssen.
"Im Schadensfall muss der Kunde wie beim Arztbesuch im Ausland zunächst in Vorleistung gehen", erklärt Frieder Bechtel von billiger-mietwagen.de. "Im Anschluss reicht er den Schaden bei seinem deutschsprachigen Mietwagen-Vermittler ein und erhält eine Erstattung der Kosten." Dieser Erstattungsschutz ist besonders hilfreich, wenn es nach der Mietwagen-Rückgabe Streit mit dem Vermieter über Alt-Schäden am Fahrzeug gibt. Der Versicherungsschutz greift nur bei grober Fahrlässigkeit und Verstoß gegen die AGB nicht.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Michael Kirchberger am 19.08.2016, 16:20 Uhr veröffentlicht.
