Thomas Schneider - 8. August 2016, 11:40 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Fahrrad-Rowdy: 80-Jähriger geht nach Unfall leer aus
Alter schützt vor Torheit nicht: Das gilt gewiss für den 80 Jahre alten Radfahrer, der um links abzubiegen von einem Radweg schräg auf die Fahrbahn fuhr und dadurch einen Unfall verursachte. Im anschließenden Gerichtsprozess forderte der Mann trotz seines Fehlverhaltens Schadensersatz von der Autofahrerin, die mit ihm kollidiert war. Vergebens.
Alter schützt vor Torheit nicht: Das gilt gewiss für den 80 Jahre alten Radfahrer, der um links abzubiegen von einem Radweg ohne sich umzuschauen schräg auf die Fahrbahn fuhr und dadurch einen Unfall verursachte. Die Fahrerin eines Pkw konnte nicht mehr ausweichen und touchierte sein Hinterrad. Dadurch kam er zu Fall und verletzte sich schwer. Im anschließenden Gerichtsprozess forderte der Mann trotz seines Fehlverhaltens Schadensersatz von der Autofahrerin. Vergebens.
Denn das zuständige Oberlandesgericht Hamm sieht die Schuld beim 80-Jährigen selbst (Az.: 9 U 125/15). Blindlings die gesamte Straße queren zu wollen, stellt nach Ansicht der Richter einen so groben Fahrfehler des Radlers dar, dass die von dem Pkw grundsätzlich ausgehende Betriebsgefahr für die Haftungsfrage keine Rolle mehr spielt. Laut ARAG-Experten musste die Pkw-Fahrerin weder Schmerzensgeld zahlen noch für den Schaden am E-Bike aufkommen.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Thomas Schneider am 08.08.2016, 11:40 Uhr veröffentlicht.
