Thomas Schneider - 17. Juni 2016, 13:20 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Pkw-Anhänger: Nicht auf Geschwindigkeits-Aufkleber verlassen
Mogelpackung: Wer mit seinem Auto einen Anhänger zieht, darf sich bezüglich der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit des Gespanns nicht auf einen Aufkleber am Heck verlassen. Denn verbindlich gilt nur, was in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist.
Mogelpackung: Wer mit seinem Auto einen Anhänger zieht, darf sich bezüglich der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit des Gespanns nicht auf einen Aufkleber am Heck verlassen. Denn verbindlich gilt laut ARAG-Experten nur, was in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist.
In einem vor dem Oberlandesgericht Bamberg verhandelten Fall (Az.: 3 Ss OWi 1490/15) hatte sich ein Mann einen Hänger geliehen und auf das aufgeklebte Tempo-100-Schild verlassen. Doch im Fahrzeugschein war dies nicht vermerkt und so waren für das Gespann nur 80 km/h erlaubt.
Als er dann mit 120 km/h geblitzt wurde, hätte der Fahrer wegen der Überschreitung von 40 km/h und eben nicht "nur" 20 km/h eigentlich ein Fahrverbot erhalten. Davon aber sah das Gesicht ab. In dieser Situation habe kein "Augenblicksversagen" im Sinne einer momentanen, spontanen Unaufmerksamkeit im Verkehrsgeschehen vorgelegen. Sein Versäumnis lag darin, dass er zuvor die Fahrzeugpapiere nicht überprüft hat. Und das sahen die Richter offenbar als weniger schwerwiegend an. Noch einmal Glück gehabt.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Thomas Schneider am 17.06.2016, 13:20 Uhr veröffentlicht.
