Ralf Loweg - 12. Mai 2016, 11:00 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Italien-Urlaub: Vorsicht mit dem Mietwagen
Wer einen Italien-Urlaub plant und dort mit einem Mietwagen unterwegs ist, sollte jetzt doppelt vorsichtig fahren. Denn die italienische Polizei rückt nach einer Gesetzesänderung nicht mehr für Parkrempler oder andere leichte Blechschäden aus. Das kann mitunter teuer werden.
Italien-Reisenden empfehlen die Experten aufgrund der neuen Gesetzgebung deshalb, bereits vor dem Urlaub diese Frage mit dem Mietwagen-Anbieter zu klären. Im Zweifelsfall sollten Geschädigte trotz der neuen Gesetzeslage versuchen, die Polizei zu verständigen. Nach einer ACE-Recherche beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist davon auszugehen, dass die neue Verordnung keine Auswirkung für die Leistungen der Kfz-Versicherungen (Haftpflicht, Teilkasko, Volkasko) haben wird. Der Versicherungsschutz gilt nach den Musterbedingungen für die Kfz-Versicherung in ganz Europa. Dabei hat der Versicherungsnehmer eine Aufklärungspflicht, bei der nicht vorgeschrieben ist, dass bei Sachschäden die Polizei gerufen werden muss.
Für den Unfallnachweis sollte auf jeden Fall der Europäische Unfallbericht, den Autofahrer jederzeit mitführen sollten, benutzt werden. Da sich aber die Versicherungsbedingungen von Fall zu Fall unterscheiden können, sollte laut dem ACE im Schadensfall - besonders auch bei Kaskoschäden - die eigene Versicherung angerufen werden, was meist zur Schadensmeldung ohnehin erfolgt.
Darüber hinaus weist der ACE darauf hin, dass die Polizei immer dann gerufen werden muss, wenn sich beim Unfall etwa ein Mitfahrer verletzt hat. Das Gleiche gilt, wenn Zweifel an der Fahreignung des Unfallgegners bestehen - etwa bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum. Falsch ist es, sich am Unfallort zu erklären, ohne dabei etwaige nachteilige Rechtsfolgen zu bedenken. Der ACE empfiehlt daher, an der Unfallstelle niemals ein Schuldeingeständnis abzugeben.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Ralf Loweg am 12.05.2016, 11:00 Uhr veröffentlicht.
