ampnet - 2. Februar 2016, 16:55 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Ratgeber: Beim Miet-Wohnmobil auf den Führerschein achten
Autofahrer, die ihren Führerschein nach dem 1.
Die Pkw-Führerscheinklasse B des EU-Führerscheins gilt nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Wiegt der Camper mehr, benötigt man dafür die Führerscheinklasse C1 oder C, worauf nur wenige Vermieter ausdrücklich hinweisen. Bei Verstößen können im Reiseland Strafen wegen Fahrens ohne zulässige Fahrerlaubnis und der Wegfall des Versicherungsschutzes drohen.
Die alte deutsche Führerscheinklasse 3 erlaubt das Führen eines Fahrzeugs bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Dasselbe gilt für alte graue oder rosa Führerscheine der Klasse 3, die in die Plastikkarte umgeschrieben wurden. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zGM dürfen nur mit Führerschein-Klasse 2 bzw. Klasse C gefahren werden. (ampnet/nic)
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