ampnet - 1. Februar 2016, 16:07 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Karneval: Vorsicht vor Restalkohol im Straßenverkehr
Restalkohol wird noch immer von vielen Autofahrern als Risiko unterschätzt.
,,Null Promille" heißt es für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Für Radfahrer hat die Rechtsprechung die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille festgelegt. Erreicht ein Fahrradfahrer diesen Wert und nimmt am Verkehrsgeschehen teil, begeht er eine Straftat.
Promilleberechnungen können einen Orientierungswert bieten, sind aber stark von Faktoren wie Konstitution, Nahrungsaufnahme und Tagesform abhängig. Der Körper baut pro Stunde etwa 0,1 Promille ab. Das heißt beispielsweise: Wer um Mitternacht mit 1,5 Promille schlafen geht, hat morgens um neun Uhr immer noch einen Wert von 0,6. Wundermittel oder Promille-Abbau-Beschleuniger gibt es nicht. Auch Kaffee trinken, hilft - entgegen der landläufig verbreiteten Meinung - nichts in Bezug auf den messbaren Blutalkohol.
Der ADAC rät daher allen Autofahrern, im Zweifelsfall auch am nächsten Tag öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zu nutzen. (ampnet/jri)
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von ampnet am 01.02.2016, 16:07 Uhr veröffentlicht.
