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Jutta Bernhard - 15. Januar 2016, 17:45 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Die mid-Zeitreise: Ratgeber Winter

Am Dienstag, 17. Januar 1956 berichtete der mid im 6. Jahrgang Nr. 3 über Glatteis.

Das winterliche Glatteis, vor allem, wenn es plötzlich über Nacht auftritt, stellt die motorisierten Straßenbenutzer jedes Jahr erneut vor ernste Schwierigkeiten und verursacht manche Panne sowie mehr oder minder schwere Unfälle. Doch das muss nicht sein. Hier ein Ratgeber aus dem mid-Archiv.

Der Kraftfahrer muss, wenn er vom Beginn des Winters an mit Schnee- und Eisglätte rechnen muss, in erster Linie dafür sorgen, dass sein Auto gut bereift ist. Die Verwendung von abgenutzten Reifen ohne Profil bei Glatteisgefahr ist schuldhaft. Die Meinungen über die Anlegung von Schneeketten sind geteilt. Die einen sind der Auffassung, dass Schneeketten auf Glatteis sogar regelmäßig die Gefahr des Abrutschens erhöhen.

Teilweise jedoch wird die Verwendung von Schneeketten gerade bei Glatteis durchaus nicht für überflüssig gehalten. Das Oberlandesgericht Nürnberg (Urteil vom 19. Juni 1953 - 4 U 47/51 -: VRS 5,403) hat dagegen das Weglassen von Schneeketten bei Glatteisgefahr als ein Verschulden bezeichnet. Auf der vereisten Autobahn war es infolge des Schleuderns eines Lastkraftwagens zu einem schweren Unfall gekommen. Ein beigezogenes Gutachten der Technischen Prüfstelle lautete dahin, dass durch Anlegung von Schneeketten die Katastrophe hätte vermieden werden können.

Im Anschluss daran führt das Oberlandesgericht Nürnberg aus, bei Glatteis könnten Schneeketten nur dann einen wirksamen Gleitschutz geben, wenn sich die Glieder in das Eis nennenswert eindrücken könnten. Bei harter Eisschicht sei dies nicht möglich, vielmehr sei dann die Rutschgefahr größer, weil der Reibungskoeffizient zwischen der Fahrbahn und den eisernen Kettengliedern kleiner sei als zwischen Fahrbahn und Gummi. Sei dagegen die Eisschicht nicht zu hart und genügend dick, dann drückten sich die einzelnen Kettenglieder in das Eis ein und verringerten so die Gefahr des Schleuderns. Diese Möglichkeit sei umso größer, je höher die Radbelastung sei. Da die einzelnen Kettenglieder das Eis nur punktförmig berühren, seien die dadurch ausgeübten hohen Flächendrücke geeignet, einen Bruch des Eises zu verursachen. Deshalb könne es zwar sein, dass ein leichter Wagen auf Glatteis trotz Schneeketten rutscht, während ein schwerer LKW durch Schneeketten einen wesentlichen Gleitschutz erlange.

Auf die Streupflicht der dafür verantwortlichen Stellen darf sich der Kraftfahrer nicht ohne weiteres verlassen. Die Streupflicht befreit ihn nicht von seiner eigenen Sorgfaltspflicht. Vor allem muss der Kraftfahrer, sobald er merkt, dass die Fahrbahn vereist ist, seine Geschwindigkeit vorsichtig diesem Zustand der Fahrbahn anpassen. Zum Beispiel bezeichnet der Bundesgerichtshof (Urteil vom 17. Januar 1952 - 4 StR 648/51 -: VRS 4, 284) eine Geschwindigkeit von 40 km/h bei Glatteis als zu hoch. Keinesfalls darf der Kraftfahrer bei Glatteis die Bremsen betätigen, am wenigsten bei einem schon ins Rutschen gekommenen Wagen; das wäre ganz unsachgemäss und würde die Gefahr des Rutschens und Schleuderns nur erhöhen (BGH. Urteil vom 19. Mai 1954 - VI ZR 80/53 -: VRS 7,37).

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Jutta Bernhard am 15.01.2016, 17:45 Uhr veröffentlicht.