Dirk Schwarz/SP-X - 23. Dezember 2015, 13:15 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Leser fragen - Experten antworten - Dürfen Lkw in Wohngebieten parken?
Anwohner fühlen sich von parkenden Lkw oft belästigt. Doch zumindest in Ausnahmefällen müssen sie die Brummis in der Nachbarschaft akzeptieren.
Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS: Ob Lkw in Wohngebieten parken dürfen, hängt vor allem von ihrer Größe und der Uhrzeit ab. Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht - also sogenannte mittelschwere und schwere Lkw - sowie Anhänger mit mehr als zwei Tonnen Gesamtgewicht dürfen in reinen Wohngebieten zwischen 22 und 6 Uhr nicht parken. An Sonn- und Feiertagen ist das Parken ganztätig verboten. Die Regelung soll die Anwohner nicht vor optischen Störungen durch diese Fahrzeuge oder vor Parkplatzmangel schützen, sondern vor allem vor unnötiger Ruhestörung beim Anfahren oder Einparken bewahren. Auch die Abgasbelastung soll so begrenzt werden. Entsprechende Vorschriften gelten daher auch für Klinikgelände und Erholungsgebiete. Erlaubt ist das Parken hingegen in Industrie- und Gewerbegebieten sowie den sogenannten Mischgebieten.
Die Straßenverkehrsordnung schränkt das Verbot allerdings ein: Untersagt ist nur das regelmäßige Parken. In Ausnahmefällen darf der Brummi durchaus im Wohngebiet stehen. Denn der Gesetzgeber will vor allem verhindern, dass Firmen öffentliche Straßen als günstige Stellflächen missbrauchen. Ausnahmsweise heißt allerdings auch wirklich ausnahmsweise - und nicht regelmäßig alle zwei Tage. Lkw-Fahrer die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Dirk Schwarz/SP-X am 23.12.2015, 13:15 Uhr veröffentlicht.
