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Wolfgang Peters - 12. November 2015, 15:45 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Versicherungsschutz in der Ruhepause

Motorrad oder Auto sind selbst dann teilweise versichert, wenn sie still gelegt wurden. Es gilt die ''Ruheversicherung'' nach Ablauf der Gültigkeit des Saison-Kennzeichens. Und wann greift diese?

Motorrad oder Auto sind selbst dann teilweise versichert, wenn sie still gelegt wurden. Es gilt die "Ruheversicherung" nach Ablauf der Gültigkeit des Saison-Kennzeichens. Und diese greift zum Beispiel bei der Verschmutzung des Erdreichs durch auslaufende Betriebsstoffe wie Öl oder Benzin. Fordern Vermieter oder die Gemeinde dann einen Schadenersatz, so wäre das ein Fall für die Assekuranz, teilt die HUK-Coburg mit. Und es gilt sogar: Wenn vor dem Beginn des Zeitraums der Stilllegung bereits eine Teilkaskoversicherung bestand, so bleibt diese auch in der Ruhephase aktiv.

So sind zum Beispiel mögliche Schäden durch Winterstürme, Motorbrand wegen Kurzschluss oder ein Diebstahl Fälle für die Teilkasko. Allerdings muss das Winterquartier ein Raum oder ein umfriedeter Abstellplatz sein. Eine Laternengarage wird damit nicht gemeint sein. Aber etwa ein eingezäunter Platz auf dem Grundstück oder ein nach den freien Seiten gesicherter Carport.

Das Saison-Kennzeichen hat sich für bestimmte Fahrzeuge als Sparmöglichkeit erwiesen. Knapp 750.000 Pkw- und 1,2 Millionen Motorradfahrer nutzen laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Möglichkeit, ihr Fahrzeug für mindestens zwei, maximal elf Monate mit einem Saisonkennzeichen anzumelden.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Wolfgang Peters am 12.11.2015, 15:45 Uhr veröffentlicht.