Thomas Schneider - 9. November 2015, 11:18 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Autofahren: Dashcams nun doch als Beweismittel?
Die Ablehnung deutscher Gerichte gegen die Aufzeichnungen von sogenannten ''Dashcams'' als Beweismittel bröckelt. Nürnberger Richter ließen das Bildmaterial einer solchen Frontscheiben-Kamera für Pkw zu, um einen Unfallhergang nachzuvollziehen.
Nach Ansicht des Gerichts wiegt die Aufklärung des Unfallgeschehens schwerer als das "nur gering beeinträchtigte Persönlichkeitsrecht des gefilmten Unfallverursachers", schreibt die Fachzeitschrift "Busfahrer".
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Thomas Schneider am 09.11.2015, 11:18 Uhr veröffentlicht.
