ampnet - 30. Oktober 2015, 12:45 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
2014 verunglückten 10 765 Kinder als Mitfahrer im Pkw
Im Jahr 2014 sind in jedem Monat sechs Kinder unter 15 Jahre bei einem Verkehrsunfall gestorben.
Während auf Autobahnen im vergangenen Jahr 100 Prozent der Kinder korrekt gesichert waren, betrug die Quote auf Landstraßen 99 Prozent, im Innerortsverkehr waren es 98 Prozent. Gegenüber dem Jahr 2000 ist die Benutzung von Kindersitzen im Jahr 2014 bei innerörtlichen Fahrten um 14 auf 85 Prozent angestiegen. Weitere 13 Prozent wurden mit den Erwachsenengurten gesichert, und immerhin zwei Prozent waren im Innerortsverkehr gänzlich ungesichert.
Laut ADAC müssen Kindersitze grundsätzlich zum Gewicht, zur Größe und zum Alter eines Kindes passen. Die Sitze müssen sich auf dem vorgesehenen Autositz montieren lassen und auch für das Auto zugelassen sein. Seit 1993 schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 Zentimeter sind, nur dann in einem Kraftfahrzeug mitgenommen werden dürfen, wenn amtlich genehmigte und für das Kind geeignete Rückhalteeinrichtungen genutzt werden. Diese Systeme müssen mit einem entsprechenden Prüfsiegel versehen sein - derzeit gilt die Prüfnorm ECE-R44, die sich am Körpergewicht orientiert. Parallel dazu gibt es seit 2013 auch die neue Norm ECE-R129, bei der die Körpergröße und das Alter ausschlaggebend sind. Eine Checkliste für den Kindesitzkauf gibt es unter www.sicher-im-auto.com, aktuelle Testergebnisse unter www.adac.de/kindersicherheit. (ampnet/nic)
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