Hanne Lübbehüsen/SP-X - 28. Oktober 2015, 13:08 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Recht: Unfallbetrüger entlarven - Wie man sich bei einer provozierten Kollision verhält
Wenn''s hinten kracht, gibt''s vorne Geld: Diesen saloppen Rechtsspruch nutzen Betrüger aus. Bei einem Crash sollte man deshalb einen kühlen Kopf bewahren.
Oft ausgenutzt werden demnach Situationen, in denen das Gesetz grundsätzlich davon ausgeht, dass ein Unfallbeteiligter allein haftet. So wird beispielsweise bei einem Auffahrunfall immer zunächst vermutet, dass der Auffahrende nicht aufmerksam genug war. Betrüger provozieren eine solche Kollision durch gezieltes Abbremsen. Zudem geschehen solche gefakten Unfälle nach Erfahrung der Anwälte immer wieder an Stellen, an denen kurz zuvor die Vorfahrt geändert wurde oder auf Parkplätzen.
Erkennen kann man einen Betrug zum Beispiel am Reaktionsverhalten: Im Gegensatz zu normalen Fahrern weichen Betrüger nicht aus. Sind die Beulen an den Fahrzeugen bei einem Auffahrunfall in unterschiedlicher Höhe, dann kann das belegen, dass der Täter entgegen eigener Aussage eine Vollbremsung gemacht hat, denn in solchen Fällen hebt sich das Heck. Als Autofahrer sollte man auch stutzig werden, wenn der Unfallgegner äußerst routiniert wirkt, wenn plötzlich Zeugen auftauchen, die zusätzliche Druck ausüben oder wenn am Unfallauto bereits mehrere ältere Schäden zu erkennen sind, warnt der Juristen-Verband.
Hat ein Autofahrer das Gefühl, dass der in einen provozierten Unfall verwickelt ist, sollte er die Polizei hinzuziehen. Zudem empfiehlt es sich, unbeteiligte Zeugen zu finden, die beispielsweise das unbegründete Bremsen des Vordermanns bestätigen können. Die Unfallfahrzeuge sollte man nach Möglichkeit nicht bewegen oder zumindest Fotos von der Situation und der genauen Kollisionsstellung der Autos machen. Es ist auch sinnvoll, den eigenen Versicherer auf den Verdacht eines provozierten Crashs hinzuweisen.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 28.10.2015, 13:08 Uhr veröffentlicht.
