ampnet - 28. Oktober 2015, 12:35 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Ratgeber: Permanentes Fahren auf der Mittelspur mit Einschränkungen gestattet
Eines der größten Ärgernisse für viele Autobahnbenutzer sind die sogenannten Mittelspurfahrer.
Nach dem Überholen ist es nicht unbedingt Pflicht, sofort wieder nach rechts einzuscheren. Denn nach Paragraf 7 Absatz 3c der Straßenverkehrsordnung dürfen Autofahrer länger auf der Mittelspur verweilen, wenn rechts ,,hin und wieder" langsame Fahrzeuge unterwegs sind. Ansonsten gilt selbstverständlich das allgemeine Rechtsfahrgebot. Was aber versteht der Gesetzgeber unter ,,hin und wieder"? Diese Frage hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf so beantwortet: Wenn ein Fahrer nach einem Überholvorgang mindestens 20 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit auf der rechten Spur weiterfahren kann, muss er wieder dorthin wechseln. Das bedeutet, dass ein Autofahrer sich nicht in die kleinste Lücke in der Fahrzeugkette auf dem rechten von drei Autobahnfahrstreifen hineinquetschen muss. Er darf durch sein Verbleiben auf der Mittelspur aber auch nicht andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gar gefährden.
Dies ist jedoch nur allzu oft der Fall, wenn sich etwa Fahrer auf der Mittelspur mit nur wenig langsameren Fahrzeugen auf dem rechten Fahrstreifen ein ,,Elefantenrennen" liefern oder partout eine weithin freie rechte Spur nicht befahren wollen - aus welchen Gründen auch immer. Dann erhöhen sie massiv die Wahrscheinlichkeit von Staus und steigern das Unfallrisiko! Darin sind sich Verkehrssicherheitsexperten einig. Deshalb raten sie allen Autofahrern, auf Autobahnen so weit möglich und sinnvoll rechts zu fahren. Wer übrigens zuvorkommend von rechts auf den Mittelstreifen wechselt, um bei Autobahnauffahrten anderen Fahrern das Einfädeln zu erleichtern, darf dies tun, muss es aber nicht, wie manche irrtümlich meinen. Denn der fließende Verkehr hat hier Vorfahrt. (ampnet/dm)
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