der Redaktion - 19. Oktober 2015, 11:09 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
ACE: Tankinhalt bei Totalschaden nicht vergessen
Wer mit einem vollgetankten Auto in einen Unfall verwickelt ist, sollte den Kraftstoff auf jeden Fall im Gutachten als Schadensposition erfassen lassen.
Dem folgen allerdings nicht alle Gerichte.Für eine solche Schadensposition spricht nach Einschätzung des Automobilclubs jedoch, dass der Kraftstoff vom Geschädigten verbraucht worden wäre und somit nach dem Unfall nutzlos ist. Der damalige Einwand des Unfallverursachers, dass der Geschädigte den Tank ja leer pumpen lassen könne, war vom Gericht zurückgewiesen worden. Auf der anderen Seite wird vertreten, dass der verbliebene Kraftstoff Bestandteil des Fahrzeugs und im Gutachten bereits erfasst ist. Der Geschädigte würde hier doppelt entschädigt. Die Erfahrung zeige jedoch, dass diese Position nicht immer erfasst werde, so der ACE. Insbesondere bei größeren Fahrzeugen wie Geländewägen und SUV könne daher ein sorgsamer Blick ins Gutachten nicht schaden. Bei einem Tankvolumen von 100 Litern kann dies schnell 130 bis 140 Euro Schaden bedeuten. (ampnet/jri)
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von der Redaktion am 19.10.2015, 11:09 Uhr veröffentlicht.
