Ole Dietkirchen/SP-X - 1. Oktober 2015, 14:11 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Leser fragen - Experten antworten - Wer betroffen ist, wird informiert
Die Diesel-Problematik bei Volkswagen verunsichert viele Autofahrer. Wessen Auto betroffen ist, der hat aber akut nichts zu befürchten.
Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeug-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS: Bis zum 7. Oktober muss VW dem Kraftfahrt-Bundesamt einen verbindlichen Maßnahmen-Zeitplan vorgelegt haben, was mit den betroffenen Fahrzeugen zu tun ist. Sollte Ihr Fahrzeug dazu gehören, werden Sie als Halter von VW, so der Konzern in einer Presseinformation, angeschrieben - wie üblicherweise bei einem Rückruf. In dem Schreiben wird voraussichtlich zu lesen sein, ob Sie kurzfristig die Werkstatt aufsuchen müssen oder der Fehler bei der nächsten Inspektion behoben werden kann.
Wie genau das geschieht, daran arbeitet VW nach eigener Aussage derzeit. Für den Missstand verantwortlich ist eine bestimmte Motorsteuerungssoftware, möglicherweise können VW-Werkstätten eine neue Software aufspielen.
Als Halter eines betroffenen Diesel-Fahrzeugs dürfen Sie weiterhin mit dem Auto fahren - sofern es ordnungsgemäß zugelassen ist und Sie eine gültige Prüfplakette haben. Entzogen werden kann eine Zulassung grundsätzlich nur, wenn der Wagen nachträglich verändert wird. In sehr engen Grenzen dürfen Behörden auch rechtswidrig erteilte Zulassungen zurücknehmen - höchstwahrscheinlich wird das hier aber nicht passieren.
Denkbar wäre, dass VW die Typzulassung für Fahrzeuge mit der Schummel-Software entzogen wird, neue Autos könnten dann keine Zulassung bekommen. Das wird genauso abzuwarten sein wie die rechtliche Bewertung. So ist derzeit nicht klar, ob es eine Möglichkeit zum Rücktritt vom Kaufvertrag gibt oder ob ein Käufer Schadenersatz verlangen kann.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Ole Dietkirchen/SP-X am 01.10.2015, 14:11 Uhr veröffentlicht.
