Adele Moser/SP-X - 1. Oktober 2015, 12:35 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Ratgeber: Medikamente im Straßenverkehr - Keine Wirkung ohne Nebenwirkung
Gegen Schmerzen, Husten oder Allergien gibt es zahlreiche Medikamente. Doch das, was eigentlich körperliche Leiden lindern soll, kann für Autofahrer auch zur Gefahr werden. Denn nicht nur die Wechselwirkung zwischen einzelnen Arzneien lässt sich schwer abschätzen.
Als besonders gefährlich gelten etwa Schlafmittel. Psychopharmaka, Beruhigungs- und Schmerzmittel sind ebenfalls bedenklich. Es gibt aber auch rezeptfreie Medikamente, die die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr beeinflussen.
Vorsicht ist vor allem bei Hustensaft geboten, denn viele Präparate enthalten Alkohol. Zwar gibt es mittlerweile zahlreiche Produkte, die ohne diese Beigabe auskommen. Es sind aber weiterhin auch Säfte zu bekommen, bei denen nicht auf den ersten Blick der Hinweis auf Alkohol zu finden ist. Betrunken wird von Hustensaft wohl niemand, es geht jedoch nicht nur um die reine Menge des Alkohols sondern auch um die Wechselwirkung. Einige Arzneien dürfen nicht in Kombination mit Alkohol eingenommen werden, weil das die Wirkung beeinflussen kann.
Selbst einzeln harmlose Mittel können in ungünstiger Kombination die Sinne benebeln. Die Wechselwirkungen von Nasentropfen, Kopfschmerztabletten und Grippemitteln sind selbst von Experten schwer einschätzbar - besonders, wenn der Organismus sowieso schon geschwächt ist.
Ist man sich über die Wirkung der eingenommenen Arzneien nicht sicher, sollte auf die Autofahrt besser verzichtet werden. Denn wer unter Medikamenteneinfluss mit unsicherer Fahrweise auffällt oder gar einen Unfall baut, muss mit den gleichen Strafen rechnen wie jemand, der mit Drogen am Steuer erwischt wird. Das kann von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bis hin zum Führerscheinentzug und einer Medizinisch-Psychologischer Untersuchung reichen. Zudem kann der Versicherungsschutz verloren gehen.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Adele Moser/SP-X am 01.10.2015, 12:35 Uhr veröffentlicht.
