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Hanne Lübbehüsen/SP-X - 28. September 2015, 16:22 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Ratgeber: Vorsicht vor zu viel Sensationslust - Harte Strafen für Gaffer

Immer wieder liest man von Sanktionen gegen Unfall-Gaffer. Dabei geht es nicht nur um Geldbußen.

Es ist ein Phänomen, das Vielfahrer oft beobachten: Ist auf der Autobahn ein Unfall passiert, stockt der Verkehr nicht nur, weil eine Fahrspur blockiert ist. Sondern auch, weil Gaffer möglichst langsam fahren, um einen Blick auf die Unfallstelle zu werfen oder sogar ein Foto zu machen. Wer seine Sensationslust am Unglück anderer befriedigt, sollte damit rechnen, dass er belangt wird.

Laut DAS-Rechtschutzversicherung greift die Polizei zunehmend härter durch. Allein für das Gaffen ist ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro vorgesehen, so die Rechtsexperten. Weitaus schwerer als ein Bußgeld können strafrechtliche Folgen wiegen: In Betracht kommt eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung. Wer einen Unfall beobachtet und lieber erst ein paar Fotos schießt statt zu helfen, muss sich später vor der Staatanwaltschaft rechtfertigen - möglicherweise auch, wenn bereits Rettungskräfte vor Ort sind.

Wer Fotos oder Videos anfertigt, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen, macht sich zudem nach Paragraf 201a Strafgesetzbuch strafbar. Dafür müssen die Fotos nicht einmal veröffentlicht werden, allein das Betätigen des Auslösers reicht schon. Wird der Gaffer auf frischer Tat ertappt, kann die Polizei Handy oder Kamera einziehen. Darüber hinaus kommt auch eine Haftung für Folgeunfälle in Betracht: Kommt es zum Auffahrunfall, weil der Vordermann plötzlich abbremst, um den Unfall besser sehen zu können, muss er haften. Nur die Beweisbarkeit kann im Einzelfall schwierig sein, so die Rechtschutzexperten.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Hanne Lübbehüsen/SP-X am 28.09.2015, 16:22 Uhr veröffentlicht.