Adele Moser/SP-X - 24. September 2015, 16:34 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Ratgeber: Richtige Beleuchtung bei Nebel - Erhellende Informationen
Wenn Nebel in der kalten Jahreszeit die Sicht erschwert, wissen Autofahrer oft nicht, welcher Zusatzscheinwerfer wann eingeschaltet werden muss. Unwissenheit schützt jedoch nicht vor einem Bußgeld.
Wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht behindert, dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden, so die StVO. Festgelegt ist dort auch, dass man bei solchen Witterungsbedingungen selbst bei Tag mit Abblendlicht fahren muss. Sich dann auf die Licht-Sensoren in modernen Fahrzeugen zu verlassen, ist allerdings nicht empfehlenswert. Denn diese erkennen schwierige Lichtverhältnisse häufig nicht oder zu spät. Deshalb sollte das Abblendlicht manuell eingeschaltet werden rät der Auto- und Reiseclub Deutschland.
Wer beispielsweise außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Licht bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel erwischt wird, dem drohen ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Von Fernlicht ist dagegen abzuraten, denn es reflektiert die Wassertropfen stärker und beeinträchtigt eher die Sicht. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Nebelschlussleuchten anders als Nebelscheinwerfer nur dann benutzt werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Aus der Regel: Sichtweite in Metern = Geschwindigkeit in km/h ergibt sich zudem, dass man bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte nicht schneller als 50 km/h fahren darf.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Adele Moser/SP-X am 24.09.2015, 16:34 Uhr veröffentlicht.
